Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt
Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Wochenmarkt wird vom 18. April (Karfreitag) auf den 17. April vorverlegt
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird vom 14. bis einschließlich 23. April voll gesperrt
Am 16. April bleibt das Bürgeramt inklusive Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Wertstoffzentrum am Ostersamstag geschlossen
Tourist-Info und Stadtbusbüro am Karsamstag geschlossen
Die Meldebehörde in der man mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, stellt auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Gebühr: 7,00 €
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht
Am Forum 5
66424 Homburg
Meldebescheinigungen können auch am Schnellschalter beantragt werden.