Stadtverwaltung am 27. und 30. Dezember nur für Notfälle geöffnet
Wertstoffzentrum vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen
Die Meldebehörde in der man mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, stellt auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Gebühr: 7,00 €
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht
Am Forum 5
66424 Homburg
Meldebescheinigungen können auch am Schnellschalter beantragt werden.