Topaktuell

Am Donnerstag, 3. April, ist der zentrale Annahmeplatz für Grüngut in der Neuen Industriestraße geschlossen.

Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt

Eingeschränkter Betrieb und Schließung der Fahrerlaubnisbehörde Homburg wegen Systemumstellung

Wahlen

Wahl zum Integrationsbeirat am 15. Juni 2025

Am Sonntag, den 15. Juni 2025, findet in der Kreisstadt Homburg erstmals die Wahl eines Integrationsbeirates statt. Der Integrationsbeirat ist ein politisches Gremium. Er vertritt die Interessen der Migrantinnen und Migranten auf politischer, kultureller und sozialer Ebene in der Kreisstadt Homburg im Rahmen deren kommunaler Zuständigkeit (Selbstverwaltungsangelegenheiten). Zu diesem Zweck darf sich der Integrationsbeirat mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten befassen, welche die Belange von Migrantinnen und Migranten betreffen.

 

Der Integrationsbeirat besteht aus 15 Mitgliedern. Davon werden 10 Mitglieder in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. 5 Mitglieder werden durch den Stadtrat der Kreisstadt Homburg entsandt.

 

Wer ist für den Integrationsbeirat wahlberechtigt?

 

Wahlberechtigt für den Integrationsbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die

  1. nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  2. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
  3. Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben

und die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Kreisstadt Homburg ihre Hauptwohnung haben.

 

 

 

Was muss ich tun, damit ich mein Wahlrecht am Wahltag ausüben kann?

 

Von Amts wegen werden alle Personen ins Wählerverzeichnis aufgenommen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind (Nummer 1). Diese erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post.

Die weiteren Wahlberechtigten (Nummer 2 bis 4) können das Wahlrecht nur dann ausüben, wenn sie bis zum 21. Tag vor der Wahl, dem 25. Mai 2025, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen (Anlage 4).

 

 

Wer kann sich für den Integrationsbeirat zur Wahl stellen?

 

Wählbar in den Integrationsbeirat sind alle

  • Ausländer/innen, Eingebürgerte, Spätaussiedler/innen und diejenigen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit als Kinder ausländischer Eltern durch die Geburt in Deutschland erworben haben,
  • die am Wahltag 18 Jahre alt oder älter sind und
  • die seit dem 15. Dezember 2024 in der Kreisstadt Homburg den Wohnsitz haben.

 

 

Wie wird eine Liste / ein Wahlvorschlag aufgestellt?

 

Wahlvorschläge können sowohl mit einzelnen Kandidaten/innen als auch als Listen eingereicht werden. Die Listen können von Vereinen, Verbänden, Personengruppen oder Parteien eingereicht werden. Das können nationale, multinationale, politische oder kulturelle Listen sein.

 

  1. Wenn eine Vereinigung eine Kandidatenliste aufstellen will, muss sie folgendermaßen vorgehen:

 

Die Bewerber/innen müssen bei einer Mitgliederversammlung oder einer Delegiertenversammlung gewählt werden. Die Wahl muss geheim erfolgen. In der Versammlung sind nur wahlberechtigte Mitglieder stimmberechtigt. Die Reihenfolge der Bewerber/innen auf der Liste muss festgelegt werden. Die Reihenfolge entspricht der Rangfolge der Bewerber/innen. Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt beantragen. Dafür müssen sie die entsprechenden Nachweise mitbringen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Nachweis über Spätaussiedler-Eigenschaft).

 

  1. Wenn Gruppen, die keinen Vereinsstatus besitzen, eine Kandidatenliste aufstellen wollen, gilt:

 

Die Bewerber/innen müssen in einer „Vollversammlung“ des zusammengeschlossenen Personenkreises aufgestellt werden. In der Versammlung sind nur wahlberechtigte Mitglieder stimmberechtigt. Die Wahl muss geheim erfolgen. Die Reihenfolge der Bewerber/innen auf der Liste muss festgelegt werden. Die Reihenfolge entspricht der Rangfolge der Bewerber/innen. Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt beantragen. Dafür müssen sie die entsprechenden Nachweise mitbringen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Nachweis über Spätaussiedler-Eigenschaft).

 

 

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

 

Folgende Unterlagen müssen beim Wahlamt eingereicht werden:

 

  • Wahlvorschlag (Anlage 1)

Der Wahlvorschlag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung von Wahlbewerber/innen ist nicht erlaubt. Im Falle einer Wahlvorschlagsliste ist die persönliche und handschriftliche Unterzeichnung von drei Wahlberechtigten erforderlich. Es muss eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden. Die Vertrauenspersonen sollen für die Verwaltung Ansprechpartner sein, wenn organisatorische Dinge zu besprechen sind. Vertrauenspersonen sollen in der Kreisstadt Homburg den Hauptwohnsitz haben. Vertrauenspersonen können selbst Wahlbewerber/innen sein.

 

  • Zustimmungserklärung der Bewerber/in (Anlage 2)

Der/die Bewerber/in muss seine/ihre Zustimmung zur Kandidatur auf einem Formblatt erklären. Die Zustimmung kann nicht zurückgenommen werden.

 

  • Wählbarkeitsbescheinigung der Wahlbewerber/innen (Anlage 3).

Für alle Wahlbewerber/innen muss eine Bescheinigung beigefügt werden, wonach sie alle Voraussetzungen für die Wählbarkeit zum Integrationsbeirat erfüllen. Die Bescheinigung wird vom Bürgeramt ausgestellt. Die Wahlbewerber/innen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen die entsprechenden Nachweise mitbringen (Einbürgerungsurkunde, Nachweis über Spätaussiedler-Eigenschaft).

 

  • Unterstützungsunterschriften

Für jeden Wahlvorschlag müssen 30 Unterstützungsunterschriften von Personen, die zur Integrationsbeiratswahl wahlberechtigt sind, vorgelegt werden. Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf einem Formblatt persönlich und handschriftlich beim Bürgeramt während der allgemeinen Öffnungszeiten unterzeichnen. Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen die entsprechenden Nachweise mitbringen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Nachweis über Spätaussiedler-Eigenschaft). Ein/e Wahlberechtigte/r darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Wahlvorschläge von Listen dürfen erst nach Aufstellung des/der Bewerber/in durch eine Vertreter-/Mitgliederversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

 

  • Versammlungsniederschrift über die Aufstellung der Kandidaten/Kandidatinnen nebst Versicherung an Eides statt (Anlage 5 und Anlage 6)

 

Die Niederschrift der Versammlung über die Wahl der Kandidaten muss zusammen mit einer Versicherung an Eides statt vorgelegt werden. Einzelkandidaten/innen benötigen keine Niederschrift der Versammlung.

 

Der Wahlvorschlag, die Zustimmungserklärung, die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Niederschrift der Versammlung werden von der Vertrauensperson oder der stellvertretenden Vertrauensperson im Wahlamt persönlich eingereicht.

 

Wie viele Personen dürfen auf einer Liste stehen?

 

Es dürfen höchstens 20 Bewerber/innen auf einer Liste stehen.

 

Termin zur Einreichung der Wahlvorschläge

 

Die Wahlvorschläge (Liste oder Einzelkandidat/in) zu der am 15. Juni 2025 stattfindenden Integrationsbeiratswahl müssen bis 

10. April 2025, 18.00 Uhr

beim Wahlleiter der Kreisstadt Homburg, Wahlamt – Hauptabteilung –, Zimmer 210, Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg eingereicht werden. Für die persönliche Abgabe sollte ein Termin vereinbart werden (Telefon: 06841 101 210).

 

Die Dienststelle des Wahlamtes ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.45 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr) für die Einreichung der Wahlvorschläge geöffnet. Am letzten Tag der Einreichungsfrist ist die Dienststelle zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist ab sofort möglich. Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften können ab dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlags folgenden Tag bis zum 10. April 2025 vor der Wahl geleistet werden. Dies ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgeramtes

 

montags          07.45 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

dienstags        07.45 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

mittwochs       07.45 - 13.00 Uhr

donnerstags    07.45 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

freitags           07.45 - 13.00 Uhr

 

sowie an den vier letzten Samstagen vor Ablauf der Frist (15. März 2025 / 22. März 2025 / 29. März 2025 und 05. April 2025) in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr, am Tag des Ablaufs der Frist (10. April 2025) bis 18.00 Uhr möglich. Am Rosenmontag, den 03. März 2025, ist das Rathaus geschlossen. An diesem Tag ist keine Eintragung möglich.

 

Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge so früh wie möglich vor dem 10. April 2025 einzureichen, damit genug Zeit zur Verfügung steht, um die Unterstützungsunterschriften einzuholen und den Wahlvorschlag zu prüfen.

 

Kontaktadressen

 

Bei weiteren Fragen zum Integrationsbeirat und seiner Wahl stehen Ihnen gerne – auch für einen persönlichen Termin - zur Verfügung:

 

 

  • das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration

E-Mail:       sozialamt@homburg.de

Telefon:     06841-101 118 (Frau Weidler)

 

Telefon:     06841-101 210 (Frau Puchner)

 

 

Infoveranstaltung am 23. März

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die mehr über die Wahl und die Funktion des Integrationsbeirats erfahren möchten, lädt der Integrationsbeauftragte der Stadt Homburg, Nurettin Tan, zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet am Sonntag, den 23. März, von 10 bis 12 Uhr im parlamentarischen Trakt des Rathauses statt.


Der Integrationsbeauftragte Nurettin Tan wird einen Überblick über die Wahlmodalitäten geben und erläutern, welche Aufgaben der Integrationsbeirat künftig übernehmen wird. In einer offenen Gesprächsrunde gibt es außerdem Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich weiter zu informieren.

 

Weiterführende Links:

Satzung für den Integrationsbeirat der Kreisstadt Homburg

Bekanntmachung: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Integrationsbeirat


 


 

Bundestagwahl am 23. Februar 2025


Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet am Sonntag, dem 23. Februar 2025, statt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 02. Februar 2025 versandt.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist wie folgt möglich:

1. Per Wahlbenachrichtigungsschreiben

Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens befindet sich ein Antragsformular, das ausgefüllt an die Stadtverwaltung zurückgeschickt werden kann. Alternativ kann der Antrag in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder direkt im Rathaus abgegeben werden.

2. Per Online – Antrag

- Über den QR – Code auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben
- Über die städtische Homepage, auf der ein entsprechender Antrag zur Verfügung steht.

3. Formlos per E-Mail oder Post

Der Briefwahlantrag kann formlos unter der Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse an die E-Mail Adresse: briefwahl@homburg.de oder per Post an folgende Adresse gesendet werden:

Kreisstadt Homburg
Briefwahlbüro
Am Forum 5
66424 Homburg

Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse versendet werden sollen, ist zusätzlich diese Adresse anzugeben; bei Versand in das Ausland ist auch der entsprechende Staat mitzuteilen.


Der Versand der Briefwahlunterlagen, bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel und Briefwahlumschlag, kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab 10. Februar 2025 möglich sein. Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist das Briefwahlbüro bereits ab Montag, dem 27. Januar 2025 geöffnet. Es befindet sich im Raum 242 des Rathauses, Am Forum 5, 66424 Homburg und ist barrierefrei zugänglich.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Mo, Di, Mi: 8.30 – 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr
Samstag, 08. Februar 2025: 8.00 – 12.00 Uhr
Samstag, 15. Februar 2025: 8.00 – 12.00 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025: 8.30 – 15.00 Uhr


Wer per Briefwahl wählen möchte und aufgrund der verkürzten Fristen Risiken bei der Postzustellung vermeiden möchte, sollte das Briefwahlbüro im Rathaus persönlich aufsuchen, um direkt vor Ort zu wählen.

Bei postalischem Versand im Inland wird den Briefwählerinnen und Briefwählern geraten, den Wahlbrief in einen Briefkasten einzuwerfen, der nicht später als am Donnerstag vor dem Wahltag geleert wird.

Sofern möglich, wird den Wahlberechtigten empfohlen, am Wahlsonntag im jeweiligen Wahllokal, welches auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.