Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt
Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Wochenmarkt wird vom 18. April (Karfreitag) auf den 17. April vorverlegt
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird vom 14. bis einschließlich 23. April voll gesperrt
Am 16. April bleibt das Bürgeramt inklusive Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Wertstoffzentrum am Ostersamstag geschlossen
Tourist-Info und Stadtbusbüro am Karsamstag geschlossen
Hier können Sie sich die abgegebenen Fundsachen ansehen. Vielleicht ist der verloren gegangene Gegenstand dabei.
Im Fundbüro können gefundene Gegenstände abgegeben und vom Eigentümer abgeholt werden. Die Unterbringung gefundener oder zugelaufener Tiere erfolgt im Tierheim Homburg.
Zuständig für die Aufbewahrung von Fundsachen ist das Fundbüro des Fundortes. Der Finder kann bei der Abgabe einer Fundsache einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Dieser Finderlohn ist vom Eigentümer der Fundsache an den Finder zu bezahlen. Die Höhe des Finderlohnes ist per Verordnung geregelt.
Ist der Eigentümer nach sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes nicht ermittelt worden, so hat der Finder die Möglichkeit, die Fundsache gegen eine Verwaltungsgebühr von mindestens 4 € zu erwerben. Wird davon kein Gebrauch gemacht, geht die Fundsache in den Besitz der Stadt über.
Die Stadtverwaltung Homburg versteigert die Fundsachen in einer Regionalen Internet Auktion. Sie finden hier viele interessante und z. T. auch seltene Artikel.
Reinschauen lohnt sich garantiert für Sie! Alles muss raus, daher werden die meisten Artikel für einen Mindestpreis von nur einem Euro angeboten!
Am Forum 5
66424 Homburg
Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.