Topaktuell

Stadtverwaltung am 27. und 30. Dezember nur für Notfälle geöffnet

Wertstoffzentrum vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen

Fundsachen Online

Hier können Sie sich die abgegebenen Fundsachen ansehen. Vielleicht ist der verloren gegangene Gegenstand dabei.

 

Fundsachen Beim Bürgeramt

Im Fundbüro können gefundene Gegenstände abgegeben und vom Eigentümer abgeholt werden. Die Unterbringung gefundener oder zugelaufener Tiere erfolgt im Tierheim Homburg.

Zuständig für die Aufbewahrung von Fundsachen ist das Fundbüro des Fundortes. Der Finder kann bei der Abgabe einer Fundsache einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Dieser Finderlohn ist vom Eigentümer der Fundsache an den Finder zu bezahlen. Die Höhe des Finderlohnes ist per Verordnung geregelt.

 

Der Finder

  • Anzeigepflicht § 965 BGB; Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat unverzüglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu machen
  • Verwahrpflicht § 966 BGB; Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.
  • Ablieferungspflicht § 967 BGB; Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der Behörde verpflichtet die Sache abzuliefern.

 

Die Gemeinde

Ist der Eigentümer nach sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes nicht ermittelt worden, so hat der Finder die Möglichkeit, die Fundsache gegen eine Verwaltungsgebühr von mindestens 4 € zu erwerben. Wird davon kein Gebrauch gemacht, geht die Fundsache in den Besitz der Stadt über.

Die Stadtverwaltung Homburg versteigert die Fundsachen in einer Regionalen Internet Auktion. Sie finden hier viele interessante und z. T. auch seltene Artikel.

Reinschauen lohnt sich garantiert für Sie! Alles muss raus, daher werden die meisten Artikel für einen Mindestpreis von nur einem Euro angeboten!

Sonderauktionen 

 

Bitte Termin vereinbaren

 

Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.

Termin vereinbaren

 

Folgende Möglichkeiten gibt es für die Vorsprache im Bürgeramt:

  1. Terminsystem:
    Im System werden Ihnen die freien Termine angezeigt. Sie können sich hier frei entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Sie kommen möchten und haben kaum Wartezeiten.

  2. Tickets vor Ort:
    Für dringende Termine, die eine Vorlage von Dokumenten erfordern, besteht die Möglichkeit ohne vorherige Anmeldung vor Ort ein Ticket zu ziehen.

  3. Schnellschalter:
    Am Schnellschalter können Sie ohne Termin und Ticket die bestellten Dokumente abholen. Zusätzlich können hier auch Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen beantragt werden.