Stadtverwaltung am 27. und 30. Dezember nur für Notfälle geöffnet
Wertstoffzentrum vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen
Sie wollen einen Fischereischein beantragen?
Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen:
Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.
Mit einem Jugendfischereischein kann man nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.
Bei Antragstellung muss der Jugendliche mit vorsprechen.
Bitte beachten:
Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen.
Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.
Am Forum 5
66424 Homburg
Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.