Topaktuell

Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

Kleiderkammer bis 22. April geschlossen

Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen

E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden

Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus

Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt

Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter

Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

Untersuchungsberechtigungsscheine

Untersuchungsberechtigungsscheine sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendliche vorgeschrieben, die in das Berufsleben eintreten.


Die Ausstellung erfolgt für Personen unter 18 Jahren.


Sie ist kostenlos.


Eine Vorlage des Personalausweises ist erforderlich.


Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch von den Eltern beantragt werden.

 

Informationen zu Berechtigungsscheinen für Jugendschutzuntersuchungen


Jugendschutzuntersuchungen


Jugendliche können durch ärztliche Untersuchungen vor gesundheitlichen Schäden bewahrt werden.
Bei diesen Jugendschutzuntersuchungen unterscheidet man zwischen:


Erstuntersuchung
Jugendliche dürfen bei ihrem Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht worden sind und dem Arbeitgeber eine ausgestellte Bescheinigung darüber vorliegt.
Erforderlich ist eine Erstuntersuchung immer vor der erstmaligen Aufnahme eines unbefristeten oder auf Dauer von mehr als zwei Monaten befristeten Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnisses.


Erste Nachuntersuchung
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung ist die Bescheinigung über die zwingend vorgeschriebene erste Nachuntersuchung vorzulegen. Die Untersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.


Weitere Nachuntersuchungen
Nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung können sich Jugendliche freiwillig nachuntersuchen lassen.


Den Berechtigungsschein für Jugendschutzuntersuchungen erhalten Sie beim Bürgeramt.

 

 

Bitte Termin vereinbaren

 

Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.

Termin vereinbaren