Stadtverwaltung am 27. und 30. Dezember nur für Notfälle geöffnet
Wertstoffzentrum vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen
(Stand 17.08.2023)
Wer eine Wohnung in Homburg bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug grundsätzlich persönlich im Bürgeramt anmelden. Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung.
Bei einem Zuzug nach Homburg muss sich die meldepflichtige Person nur beim Bürgeramt der Kreisstadt Homburg anmelden. Eine Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Über unsere Homepage www.homburg.de ist es möglich die Anmeldung voranzumelden. Hierzu klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Im Anschluss buchen Sie sich bitte einen Termin beim Bürgeramt, um den Vorgang abzuschließen.
Die Voranmeldung kann für folgende Anliegen durchgeführt werden:
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde erfolgt nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine andere Wohnung im Inland bezogen wird.
Eine Abmeldung ist nur noch in den Fällen erforderlich, in denen die meldepflichtige Person für eine längere Zeit bzw. auf Dauer ins Ausland verzieht.
Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann bereits 7 Tage vor Wegzug erfolgen.
Zuständig zur Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist die Meldebehörde der Nebenwohnung, die Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann auch der Hauptwohnsitz vornehmen.
Die Ummeldung muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.
Man hat zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde umzumelden.
(Stand 17.08.2023)
Wer eine Wohnung in Homburg bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug grundsätzlich persönlich im Bürgeramt anmelden. Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung.
Bei einem Zuzug nach Homburg muss sich die meldepflichtige Person nur beim Bürgeramt der Kreisstadt Homburg anmelden. Eine Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Über unsere Homepage www.homburg.de ist es möglich die Anmeldung voranzumelden. Hierzu klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Im Anschluss buchen Sie sich bitte einen Termin beim Bürgeramt, um den Vorgang abzuschließen.
Die Voranmeldung kann für folgende Anliegen durchgeführt werden:
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde erfolgt nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine andere Wohnung im Inland bezogen wird.
Eine Abmeldung ist nur noch in den Fällen erforderlich, in denen die meldepflichtige Person für eine längere Zeit bzw. auf Dauer ins Ausland verzieht.
Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann bereits 7 Tage vor Wegzug erfolgen.
Zuständig zur Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist die Meldebehörde der Nebenwohnung, die Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann auch der Hauptwohnsitz vornehmen.
Die Ummeldung muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.
Man hat zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde umzumelden.
Am Forum 5
66424 Homburg
Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.