In Zusammenarbeit mit dem Zweckverband "eGo Saar" bieten wir:
Sie informieren sich lieber telefonisch? In Zusammenarbeit mit dem IKZ Saarbrücken erreichen Sie uns auch über die deutschlandweite einheitliche Behördenrufnummer 115.
Die Behördennummer 115 ist der direkte telefonische Draht in die Verwaltung und erste Anlaufstelle für Fragen aller Art. Ob Fragen zum Reisepass, zur Gewerbeanmeldung oder dem Wohngeld: Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr können Sie mit einem Anruf bei der 115 Ihre Fragen zur Verwaltung schnell und zuverlässig klären. Anders als in einer Telefonzentrale oder Vermittlung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115-Servicecenter den Großteil aller Anfragen abschließend. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Angelegenheiten der Kommunen, der Kreise, der Länder oder des Bundes handelt. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern häufig auch den Weg zum Amt.
Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter: http://www.115.de/DE/Startseite/startseite_node.html
Die Abteilung Verwaltungspolizei besteht aus drei Sachgebieten
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten.
Zur Abteilung Bürgeramt gehören die Sachgebiete:
Anmeldungen zu Eheschließungen, Geburts- und Sterbefallanzeigen sind jeweils bis 1/2 Stunde vor Dienstende möglich.
Freitags können wegen Trauungen keine Anmeldungen zu Eheschließungen entgegengenommen werden.
Wir bitten dringend in allen Angelegenheiten um vorherige Terminvereinbarung.
Standesamtsurkunden können auch online bestellt werden.
Ansprechpartner:
Christiane Blum (Standesbeamtin)
Telefon 06841/101 161
Sandra Hoffmann (Standesbeamtin)
Telefon 06841/101 160
Birgit Maurer (Standesbeamtin)
Telefon 06841/101 159
Claudia Schlicher (Standesbeamtin)
Telefon 06841/101 164
Sandra Schwebius (Standesbeamtin)
Telefon 06841/101 163
Matthias Wilhelm (Standesbeamter)
Telefon 06841 101 195
Das neue Trauzimmer des Rathauses steht wieder zur Verfügung. Bilder Folgen in Kürze.
Ab 26. August 2024 können Trauungstermine für 2025 reserviert werden.
Informationen zur Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie auf dem Standesamt bei Frau Schwebius, Telefon: 101 163.
Edelhaus des Römermuseums
Kapelle der Gustavsburg
Seit dem 01.07.1998 haben wir in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Ehe- und Kindschaftsrecht Es umfasst eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen, die hier verkürzt und schlagwortartig dargestellt werden:
Wegfall des Aufgebotes
Das Aufgebot wurde ersetzt durch die Anmeldung zur Eheschließung. Liegen alle notwendigen Urkunden vollständig vor (individuelle Beratung) können Sie unmittelbar die Ehe schließen. Der einwöchige Aushang wurde wegen seiner faktischen Bedeutungslosigkeit abgeschafft.
Wegfall des Eheverbots der Schwägerschaft
Wegfall der Vorlage des Auseinandersetzungszeugnisses
Bislang musste vom Vormundschaftsgericht ein sogenanntes Auseinandersetzungszeugnis vorgelegt werden, wenn ein Verlobter das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind hat. Stattdessen hat der Standesbeamte dem Familiengericht nach der Eheschließung eine schriftliche Mitteilung zu machen. Jedoch muss der sorgeberechtigte Elternteil vor Eingehung einer erneuten Ehe diese dem zuständigen Familiengericht beim Amtsgericht anzeigen.
Wegfall der Wartezeit Anmeldung zur Eheschließung durch einen Beauftragten Wegfall von Trauzeugen
Sofern Sie Trauzeugen wünschen, steht es Ihnen frei einen oder zwei Trauzeugen mitzubringen.
Wegfall der Bezeichnung nichtehelicher Kinder
Seit 01.07.98 gibt es keine Unterscheidung zwischen sogenannten ehelichen und nichtehelichen Kindern. Man unterscheidet lediglich noch zwischen Kindern, deren Eltern miteinander verheiratet sind oder deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Absolutes Novum ist, dass bei nicht miteinander verheirateten Paaren der Kindesvater bei entsprechender Vaterschaftsanerkennung von Anfang an in der Geburtsurkunde seines Kindes beurkundet ist.
1 Jahr: Baumwolle Hochzeit
3 Jahre: Lederne Hochzeit
5 Jahre: Hölzerne Hochzeit
6,5 Jahre: Zinnerne Hochzeit
7 Jahre: Kupferne Hochzeit
8 Jahre: Blecherne Hochzeit
10 Jahre: Rosen Hochzeit
12,5 Jahre: Petersilien Hochzeit
15 Jahre: Gläserne Hochzeit
20 Jahre: Porzellan Hochzeit
25 Jahre: Silberne Hochzeit
30 Jahre: Perlen Hochzeit
40 Jahre: Rubin Hochzeit
50 Jahre: Goldene Hochzeit
60 Jahre: Diamantene Hochzeit
65 Jahre: Eiserne Hochzeit
67,5 Jahre: Steinerne Hochzeit
70 Jahre: Gnaden Hochzeit
75 Jahre: Kronjuwelen Hochzeit
Die Eltern haben nicht nur ein Namensbestimmungsrecht, sondern auch ein Namensfindungsrecht. Die Namensgebung ist sicherlich modischen Entwicklungen unterworfen. Jedoch ist das Namensfindungsrecht nicht schrankenlos; auch ein erfundener Name muss als Vorname geeignet sein. Begriffe aus der Botanik, der Geographie und den Naturwissenschaften sind zugelassen. So kann ein Mädchen auch den Vornamen "Uragano-Mary" tragen. Familiennamen scheiden als Vornamen aus. Unzulässig ist es auch, Geschwistern denselben Vornamen als einzigen - Vornamen beizulegen.
Aufgaben:
Am Hochrech 1
66424 Homburg