Homburger Nikolausmarkt öffnet am 22. November
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität und die Funktionsfähigkeit des Staates. Sie verursacht überdies erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Ziel der Kreisstadt Homburg ist es, der Korruption wirksam vorzubeugen und sie entschieden zu bekämpfen.
Daher hat die Kreisstadt Homburg Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption erlasssen und einen Antikorruptionsbeauftragten sowie einen Vertrauenanwalt bestellt.
Als Antikorruptionsbeauftragter wurde Herr Michael Köhl bestellt. Herr Köhl wird den Bediensteten der Stadtverwaltung als Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema "Korruptionsbekämpfung" (Annahme von Geschenken, Verdacht der Vorteilsannahme usw.) zur Verfügung stehen.
Als ständige und außerbehördliche Anlaufstelle für die Anzeige potentieller Betrugs- und Korruptionssachverhalte in Bezug auf die Stadtverwaltung Homburg (Vertrauensanwalt) wurde der selbstständige und unabhängige Rechtsanwalt Martin Schröder beauftragt, der keinen Weisungen der Kreisstadt Homburg bezüglich der inhaltlichen Sachbehandlung unterliegt. Jeder kann sich an den Vertrauensanwalt wenden und ihm vertrauliche Sachverhalte mitteilen, aus denen sich der Verdacht von Verfehlungen gegen die Kreisstadt Homburg durch Bedienstete, Kunden, Geschäftspartner oder Zuwendungsempfänger in Form von Betrug und Korruption ergibt. Der Vertrauensanwalt nimmt ihm mitgeteilte Sachverhalte entgegen, macht diese aktenkundig und geht der Sache nach. Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Mitteilenden leitet der Vertrauensanwalt den Sachverhalt nicht an die Staatsanwaltschaft weiter.
Diese Richtlinie gilt für Zuwendungen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen Privater (Sponsoren) an die Kreisstadt Homburg (Gesponserte), mit der der Sponsor eine Tätigkeit der Verwaltung mit dem Ziel fördert, dadurch einen werblichen oder sonst öffentlichkeitswirksamen Vorteil zu erreichen (Sponsoring). Sie gilt entsprechend für unentgeltliche Zuwendungen, mit denen der Zuwendende ausschließlich uneigennützige Ziele verfolgt (Spenden, mäzenatische Schenkungen).
Sponsoren
Kreissparkasse Saarpfalz