Einreichungsfrist: 01. April 2024, 12:00 Uhr
1. Allgemeine Erläuterungen zur Ausschreibung
2. Lage, Verkehr, Wirtschaftsstandort
3. Ausschreibungsgegenstand
4. Planungsrecht
5. Beschreibung der Konzeptvergabe
5.1 Rahmenbedingungen für den Erwerb des Grundstücks
5.2 Bewertungskriterien
5.3 Kaufpreisangebot
5.4 Bewertungsverfahren
6. Unterlagen zur Ausschreibung
7. Einzureichende Unterlagen
8.Einreichungsfrist
9. Hinweise
10. Ansprechpartner
Die Kreisstadt Homburg möchte mehrere Flurstücke (304/3, 305/4 und 305/3) in der Homburger Innenstadt im Rahmen einer Konzeptvergabe verkaufen. Ziel der Ausschreibung ist es, die Flurstücke einer standortgerechten Nutzung, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Lage, zuzuführen.
Homburg ist die Kreisstadt des Saarpfalz-Kreises im Saarland. Die Universitätsstadt ist mit 44.056 Einwohnern (Stand: 26. Januar 2023) die drittgrößte Stadt des Saarlandes. Die Stadt grenzt an die Städte Bexbach und Blieskastel sowie an die Gemeinde Kirkel (alle im Saarland) sowie an die kreisfreie Stadt Zweibrücken, die Stadt Waldmohr (im Landkreis Kusel), die Gemeinde Bruchmühlbach-Miesau (im Landkreis Kaiserslautern) und an die Gemeinden des Landkreises Südwestpfalz, Bechhofen und Käshofen (alle in Rheinland-Pfalz). Homburg ist etwa 37 Kilometer von Saarbrücken und 40 km von Kaiserslautern entfernt. Bis zur französischen Grenze sind es knapp 40 km, die Luxemburger Grenze ist ca. 100 km entfernt. Homburg ist durch die Bundesautobahnen 6 (Saarbrücken – Waidhaus) und 8 (Perl (Mosel) – Bad Reichenhall) sowie die Bundesstraße 423 (von der deutsch-französischen Grenze bei Mandelbachtal – Altenglan) an das überregionale Straßennetz angebunden. Anschluss an das deutsche Schienennetz bietet der Homburger Hauptbahnhof, ein gut ausgebauter Schienenregionalverkehr (SPNV) verbindet Homburg mit Kaiserslautern (Pfälzische Ludwigsbahn), Saarbrücken (ebenfalls Pfälzische Ludwigsbahn) und Trier (Saarstrecke) sowie Neunkirchen und Illingen (Pfälzische Ludwigsbahn/Fischbachtalbahn/Primstalbahn). Die S-Bahn RheinNeckar verbindet Homburg mit den Oberzentren Kaiserslautern, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe. In der Stadt ist die Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes beheimatet mit dem Universitätsklinikum sowie einem angegliederten Schulzentrum mit elf Schulen für Gesundheitsfachberufe.2023 hat die Kreisstadt Homburg einen Hebesatz der Grundsteuer B von 440 %, der Gewerbesteuer-Hebesatz liegt bei 410 %.
Die Flurstücke liegen in der Gemarkung Homburg, Flur 2 und sind insgesamt ca. 51 Quadratmeter groß. Eine erhebliche Abweichung zu der oben gemachten Angabe zur Größe ist nicht zu erwarten.
Die Flurstücke grenzen unmittelbar an die Untergasse. Der historische Marktplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe und der Homburger Hauptbahnhof ist fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Auch Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
In den angrenzenden Straßen befinden sich die für die Erschließung des Grundstücks erforderlichen Versorgungsnetzwerke, wie Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation.
Im Grundbuch des Amtsgerichts Saarbrücken von Homburg, Blatt 13502, ist folgende Dienstbarkeit in Abteilung II eingetragen, welche vom Erwerber zu übernehmen ist:
lfd. Nr. 1 betreffend Flurstück 305/4: Grunddienstbarkeit, Giebelrecht für den jeweiligen Eigentümer des Grundstückes Flurstück 306, gem. Bewilligung vom 28.10.1947, eingetragen am 25.05.1948 und hierher übertragen am 13.08.2004
Die Flurstücke liegen in der Innenstadt von Homburg (Altstadt) in dem Sanierungsgebiet „Altstadt Homburg im Städtebaufördergebiet „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“.
Die Sanierungssatzung mit Übersichtsplan des Sanierungsgebietes sowie der betroffenen Flurstücke steht zum Download auf der Homepage der Kreisstadt Homburg (www.homburg.de) unter
Städtebauförderung_250723 - Kreis- und Universitätsstadt Homburg (sitepoint-hosting.com)
zur Verfügung.
Auch können die Unterlagen im Rathaus, Bau- und Umweltamt, in der Abteilung Stadtplanung, Zimmer 420/421 während der üblichen Dienstzeiten eingesehen und weitere Informationen erfragt werden. Weiter wurde die Anwendung der zur Umsetzung der Sanierungssatzungsatzung beschlossenen Modernisierungsrichtlinie für das Gebiet „Altstadt Homburg“ ebenfalls mit Datum vom 16. Juli 2022 bekanntgemacht. Diese kann ebenfalls unter dem vorgenannten Link eingesehen werden.
Aufgrund der exponierten Lage der Flurstücke wird das Instrument der Konzeptvergabe angewandt. Der Verkauf der Flurstücke soll auf Grundlage eines konkreten städtebaulichen Entwurfs inklusive Nutzungskonzept erfolgen.
Die Qualität des eingereichten Konzepts steht im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Ziel ist es, für den Standort, nach Festlegung bestimmter Kriterien, die beste Lösung hinsichtlich der Nutzung und Bebauung zu finden.
Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt auf Basis einer Bewertungsmatrix, die sowohl Kaufpreis als auch qualitative Kriterien (städtebauliches Konzept) berücksichtigt. Die verschiedenen Kriterien werden dabei unterschiedlich gewichtet.
Es gelten folgende Grundvoraussetzungen:
Die vorgenannten Bedingungen werden im notariellen Kaufvertrag aufgenommen. Für den Fall der Nichteinhaltung wird im Grundbuch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Kreisstadt Homburg eingetragen.
Alle mit dem Kauf und der Durchführung des Vorhabens verbundenen Kosten trägt der Erwerber.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Kreisstadt Homburg hat am 18.10.2023 die nachfolgenden Kriterien beschlossen, die bei der Konzepterarbeitung zu berücksichtigen sind:
Detaillierte Informationen zu den vorgenannten Kriterien sind den Anlagen 1 bis 2 zu entnehmen.
Die Kreisstadt Homburg hat festgelegt, dass die Flurstücke mindestens zum Bodenrichtwert veräußert werden. Dieser liegt aktuell nach BORIS bei EUR 470 pro qm. Erschließungskosten sind in diesem Betrag nicht enthalten, sondern fallen zusätzlich zum Kaufpreis an.
Der Preis wird ausdrücklich nicht als Hauptkriterium für die Verkaufsentscheidung herangezogen, sondern macht lediglich einen Anteil von 30 % an der Gesamtbewertung der Bewerbung aus.
Kaufpreisangebote unterhalb des Mindestpreises führen zum Ausschluss der Bewerbung vom weiteren Verfahren.
Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden nach Ablauf der Einreichungsfrist geöffnet und auf Vollständigkeit überprüft. Anschließend werden die eingereichten Konzepte inklusive des Kaufpreisangebotes anhand der Bewertungsmatrix in den dargestellten Bewertungskriterien (Anlagen 1 und 2) und deren Gewichtung durch die Gemeindeverwaltung fachlich vorbewertet. Anschließend werden dem Bauausschuss sämtliche Konzepte mit der Vorbewertung zwecks Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Bauausschuss gibt eine Vergabeempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss ab, welcher abschließend über den Grundstücksverkauf entscheidet. Es ist vorgesehen, dem Punktbesten den Zuschlag zu erteilen. Eine Zuschlagsverpflichtung ergibt sich allerdings nicht.
Der Ausschreibung sind folgende Unterlagen als Anlagen beigefügt:
Die Ausschreibung mit den vorstehenden Anlagen 1 bis 2 steht auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg
zum Download zur Verfügung. Der Lageplan (Anlage 2) ist auf Anforderung als DWG/DXF-Datei verfügbar.
Hinweis: Für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
Die Bewerbungen müssen folgende Bestandteile haben:
1. Unterschriebenes Kaufpreisangebot
2. Konzept mit Erläuterungen zur Nutzung und Baubeschreibung samt Plänen
3. Prüfplan mit Darstellung der wichtigen Flächenkennwerte (inkl. Grünflächenanteile) und Berech-nung von GFZ und GRZ im Maßstab 1:500
4. Angaben zur Bonität (Nachweise können freiwillig erbracht werden)
Die geforderten Pläne sind farbig darzustellen.
Die Plangrößen dürfen das Format DIN A3 nicht überschreiten.
Gebäude sind in vier Ansichten darzustellen.
Der Maßstab der grafischen Elemente und der Darstellungen muss auf allen Unterlagenangegeben werden.
Ihre Bewerbung samt aller vorgegebenen Unterlagen reichen Sie bitte
bis zum 01. April 2024, 12:00 Uhr
bei der Kreisstadt Homburg, Abteilung Liegenschaften, Am Rathaus 5, 66424 Homburg, ein.
Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag, mit dem Vermerk „Ausschreibung Flurstücke Homburg - Untergasse; NICHT ÖFFNEN“, eingehen.
Nicht fristgerecht eingegangene Unterlagen und unvollständige Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Es können keine Ansprüche gegen die Kreisstadt Homburg geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen oder für den Fall, dass eine Vergabe der Flurstücke, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.
Die Angaben zu den Flurstücken wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr geleistet.
Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Bewerbungen.
Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen Nachbauen und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Bewerbern - unter Berücksichtigung des Erstveröffentlichungsrechts der Kreisstadt Homburg - erhalten.
Persönliche Daten werden ausschließlich im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens erhoben und verwendet. Zum Zwecke der Auswertung werden diese in schriftlicher sowie digitaler Form verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur innerhalb der Stadtverwaltung an die im Vergabeprozess Beteiligten sowie die politischen Gremien.
Nach Abschluss des Kaufvertrages ist die Kreisstadt Homburg berechtigt, den Erwerber öffentlich zu machen.
Eine Entschädigung für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird nicht gewährt.
Für Fragen zum Planungsrecht und der konzeptionellen Ausgestaltung:
Herr Banowitz, Telefon: 06841 / 101-428, E-Mail: stadtplanung@homburg.de
Für allgemeine Fragen zur Ausschreibung:
Frau Böhnlein, Telefon: 06841 / 101-404, E-Mail: liegenschaften@homburg.de