Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Regelmäßig in der Sommerzeit laufen bei der Feuerwehr Homburg viele Telefonanrufe ein oder die Bürger kontaktieren die Feuerwehr über soziale Medien: „Wir haben ein Wespennest und möchten es schnellstens wieder loswerden!“ Dabei ist von der Feuerwehr die Bekämpfung abzuwägen und in den meisten Fällen ist diese sogar unnötig.
Die Feuerwehr Homburg weist daher darauf hin, dass sie grundsätzlich nicht für die Entfernung von Wespennestern zuständig ist. Solche Arbeiten übernehmen örtliche Imker oder ökologisch arbeitende Schädlingsbekämpfer. Weitere Informationen können über die örtliche Naturschutzbehörde beim Saarpfalz-Kreis unter Tel.: 06841/104-0 eingeholt werden. Die Feuerwehr wird lediglich tätig, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Hierzu wird ein Absperrbereich in der Nähe des Nestes eingerichtet und weitere Maßnahmen mit den betroffenen Personen besprochen.
Befindet sich ein Nest der Deutschen oder Gemeinen Wespe in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen, häufig begangenen Stellen von Hof und Garten, lässt sich durch folgende Tipps und Maßnahmen die kurze Zeit bis zum natürlichen Absterben des Wespenvolkes meist ohne schmerzliche Erlebnisse überstehen, so Wehrführer Peter Nashan von der Feuerwehr Homburg.
Tipps der Feuerwehr Homburg im Umgang mit Wespen, Bienen und Hornissen:
• Im Abstand von zwei bis drei Meter vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen (z. B. Rasenmähen) vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen.
• Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten.
• Nicht mit Gegenständen in mögliche Einfluglöcher stochern und keine Wasserschläuche auf Wespennester richten.
• Tiere im Nestbereich nicht anatmen.
• Keinesfalls Insektenbekämpfungsmittel einsetzen.
• Die Nester nicht abbrennen - erhöhte Brandgefahr.
• Fachlichen Rat einholen, hier empfiehlt sich etwa die NABU-Broschüre „Bienen, Wespen und Hornissen – Kein Grund zur Panik“.
• Die meisten Wespenarten sind kurzzyklisch und sind ab Ende August wieder verschwunden.
• Im Notfall oder bei allergischen Reaktionen umgehend den Rettungsdienst oder die Feuerwehr über Notruf 112 anrufen.
Wespen sind geschützte Arten!
Wespen genießen wie alle anderen wildlebenden Tierarten den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Einzelne Arten wie Hornissen sind durch Aufnahme in die Artenschutzverordnung sogar besonders geschützt. Ein Verstoß gegen diesbezügliche Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet. Das Entfernen eines Wespen-, Bienen- oder Hornissennestes ist daher nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Nur im Not- und Ausnahmefall wird bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Gefahrenabwehr die Bekämpfung eines Nestes nötig sein, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Dies betrifft zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten und Altenheime. Hier hilft ein Anruf bei der Naturschutzbehörde um die richtige Vorgehensweise zu erfahren.
Für die Umsiedlung von Hornissen gibt es ebenfalls Ansprechpartner/innen bei der Naturschutzbehörde des Saarpfalz-Kreises unter Tel.: 06841/104-0.
Veröffentlicht am: 05.07.2022 | Drucken