Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Das Ordnungsamt der Stadt Homburg stellte kürzlich eine Statistik seiner Tätigkeiten für das vergangene Jahr zusammen.
Dabei standen im Sachgebiet Gewerbeamt vor allem Kontrollen des Bewachungsgewerbes (u. a. bei Festen und Veranstaltungen), Lärmschutzüberprüfungen und Kontrollen der Gaststätten, Betriebe und Spielhallen in der Stadt auf der Agenda. Eine Vorreiterfunktion nahm die Stadt Homburg durch die Einführung einer Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen in Gaststätten ein, an der sich nun auch andere Städte im Saarland orientieren.
Insgesamt ist die Anzahl der Gewerbebetriebe im abgelaufenen Jahr gleich geblieben. 2018 waren 2658 Betriebe in Homburg angemeldet, 2019 erhöhte sich diese Zahl nur geringfügig auf 2659. 318 Abmeldungen standen 312 Neuanmeldungen gegenüber. Die Zahl der Gaststätten- und Imbissbetriebe ist von 219 auf 211 zurückgegangen, ebenso wie die Anzahl der Spielhallen und Sportwettbüros (von 25 im Jahr 2018 auf 17 im Jahr 2019). 19 Prostitutionsstätten waren 2019 in Homburg angemeldet – vier weniger als 2018 und insgesamt elf weniger als noch 2017. Ein Bordellbetrieb musste nach gemeinsamer Kontrolle mit der Polizei und dem Regionalverband Saarbrücken geschlossen und versiegelt werden. 238 Feste wurden im abgelaufenen Jahr bei der Stadt angemeldet, was der Zahl aus dem Vorjahr gleicht (2018 waren es 234).
22 laufende Verfahren gab es 2019 zur Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit der Betreibenden. Fünf Verfahren zur Handwerksuntersagung wurden ebenfalls geführt, dabei musste in drei Fällen die betriebliche Tätigkeit eingestellt werden. Im Bereich des Reisegewerbes wurden insgesamt 26 Verfahren zum Widerruf der Reisegewerbekarte bearbeitet.
Insgesamt führte das Ordnungsamt 36 Gaststättenkontrollen durch (37 im Vorjahr), wobei 25 ohne Mängel und elf mit Beanstandungen abgeschlossen werden konnten. Dies ist eine positive Tendenz, gab es 2018 immerhin 26 Kontrollen, bei denen es Sachverhalte zu bemängeln gab.
Auch 2019 wurden wie zuvor Betriebsprüfungen und Kontrollen von Bewachungspersonen bei Veranstaltungen durchgeführt, wobei unter anderem nicht zugelassene Bewachungspersonen angetroffen wurden. Im Mai gab es eine Jugendschutzkontrolle gemeinsam mit weiteren Behörden, hier wurden gleich mehrere Minderjährige nach Mitternacht in Homburgs Gaststätten festgestellt.
Das Thema Glücksspiel stand 2019 erneut auf der Agenda. Vor dem Hintergrund der erst kürzlich erlassenen Richtlinien für Spielgeräte wurden auch hier mehrere Kontrollen mit weiteren Behörden durchgeführt.
Weitere Schwerpunktaktionen gab es im vergangenen Jahr beim Thema Schwarzarbeit/illegale Handwerksausübung. Hier fanden gemeinsame Überprüfungen statt, wobei mehrere Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Einem Betrieb wurde bei illegal ausgeführten Dachdeckerhandwerkstätigkeiten die weitere Tätigkeit untersagt.
Bei weiteren Kontrollen in so genannten Barber-Shops und Nagelstudios in Homburg wurden ebenfalls Mängel festgestellt und Bußgeldverfahren eingeleitet bzw. Mängel an weitere Behörden weitergeleitet. Auf der Agenda stand auch wieder die Überprüfung von Shisha-Bars, wobei erneut mehrere Verstöße festgestellt wurden. Aufgrund von Verbraucherbeschwerden wurden mehrere Verkaufsstellen von Backwaren hinsichtlich der Preisauszeichnung überprüft. Nach Feststellung von Verstößen wurden auch hier Bußgeldverfahren eingeleitet.
Insgesamt wurden 43 Bußgeldverfahren eingeleitet. Das sind vier mehr als im Jahr zuvor. Die Vergehen waren jedoch diesmal schwerwiegender, weshalb sich die Gesamthöhe von 23.100 auf 34.150 Euro erhöht hat. Bei dieser Statistik konnten allerdings nur die verordneten Bußgelder/Ordnungswidrigkeitsanzeigen der Stadtverwaltung und nicht der anderen Behörden berücksichtigt werden.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit weiteren Behörden und Ämtern war auch in den vergangenen zwölf Monaten wieder ein wichtiger und positiver Aspekt beim städtischen Gewerbeamt, egal ob mit der Polizei, Stellen aus dem Saarpfalz-Kreis, dem Regionalverband Saarbrücken, dem Zoll oder der Lebensmittel- und Hygieneüberwachung.
Veröffentlicht am: 27.01.2020 | Drucken