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Hinweise zur Landtagswahl am 27. März 2022 - Was tun bei kurzfristig auftretender Covid-19-Infektion?

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Zur Landtagswahl stellen wir Ihnen hiermit Informationen zur Wahl in Homburg sowie der Landeswahlleitung zur Maskenpflicht sowie bei einer kurz vor oder am Wahltag auftretender COVID-19-Infektion zur Verfügung.

Die 30 über das gesamte Stadtgebiet von Homburg verteilten Wahllokale für die Landtagswahl sind an diesem Sonntag, 27. März 2022, von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Die Auszählung der Wahlscheine erfolgt zudem noch in neun eingerichteten Briefwahllokalen.

Eine Briefwahl kann regelmäßig noch bis Freitag, 25. März 2022, 18 Uhr beantragt werden. Bis Samstag, 26. März 2022, 12 Uhr kann ein neuer Wahlschein ausgestellt werden, wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. In besonderen Fällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr beantragt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Dies gilt auch im Falle kurzfristig angeordneter Quarantäne oder im Falle eines positiven COVID-19-Tests (PCR- oder Schnelltest einer Teststation). Betroffene können sich in diesen Fällen an ihre Wohnsitzgemeinde wenden und beraten lassen, vorzugsweise telefonisch. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion soll bitte nicht persönlich vor Ort vorgesprochen werden. Die Wohnsitzgemeinde berät über die Antragsmodalitäten zur Briefwahl (z.B. per E-Mail oder über Internetportale, auch mit Vollmachterteilung, jedoch nicht telefonisch). In den Wahllokalen für die Urnenwahl können keine Briefwahlunterlagen beantragt werden.

In den Wahllokalen gilt eine generelle Maskenpflicht. Ausnahmen sind nur mit ärztlichem Attest oder kurz zur Identifikation möglich.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag müssen spätestens am Wahltag, 27. März 2022, bis 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 24. März 2022, abgeschickt werden.

Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. Bei der Briefwahl trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Eingangs.

Veröffentlicht am: 23.03.2022 | Drucken