Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Am Samstag, 2. November ist das Wertstoffzentrum Am Zunderbaum geschlossen.
Das Bürgeramt der Stadt Homburg weist darauf hin, dass der Gesetzgeber bereits vor etwa zwei Jahren die Umtauschpflicht aller bis zum 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine beschlossen hat.
Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 endet bereits am 19. Januar 2022, für die Jahrgänge 1959 bis 1964 ist der fristgemäße Umtausch bis zum Ablauf des 19. Januar 2023 festgelegt.
Diese Pflicht betrifft im Augenblick nur Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheines (grau oder rosa). Für Inhaberinnen und Inhaber eines Kartenführerscheines ist das Geburtsjahr unerheblich – hier richtet sich die Umtauschpflicht nach dem Ausstellungsdatum des Dokumentes. Hier besteht derzeit noch keine Umtauschpflicht.
Terminbuchungen im Bürgeramt des Rathauses, die vorzugsweise online erfolgen sollten, sind im Kalender für drei Wochen im Voraus möglich. Es werden täglich neue Termine freigegeben. Diese können auf der Homepage der Stadt unter: www.homburg.de/Online Dienste/Termin Fahrerlaubnisstelle vereinbaren gebucht werden.
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel etc.),
- bisheriges Führerscheindokument,
- aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Antragsgebühr 25,30 Euro.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen.
Veröffentlicht am: 12.01.2022 | Drucken