Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Am Samstag, 2. November ist das Wertstoffzentrum Am Zunderbaum geschlossen.
Bei Phasen langer Trockenheit mit Hitze steigt die Brandgefahr.
Viele Hausbesitzer kümmern sich derzeit um ihren Garten. Die Pflanzen wachsen, in den Beeten wird gesät. Ein unliebsamer „Feind“, der alljährlich dabei auftaucht, ist fast überall das Unkraut.
Baumärkte wie auch andere Händler bieten zur Vernichtung sogenannte Unkrautbrenner an, die mit Gas betrieben werden und schnell für saubere Anlagen sorgen sollen. Doch muss mit diesen Geräten auch verantwortungsvoll umgegangen werden: „Einmal nicht aufgepasst, stehen auch die Thuja-Hecke, der angrenzende Baum oder ganze Büsche in Brand. Die Flammen können sich auch rasend schnell aufs Gartenhaus oder auch das Wohngebäude ausbreiten“, warnt Homburgs Wehrführer Peter Nashan.
Die Feuerwehr hatte in den vergangenen Tagen bereits Einsätze, weil Gartenbesitzer die Gefahren des Gasbrenner-Einsatzes unterschätzten. Die Flammen aus dem Brenner sind nahezu unsichtbar, können aber durch ihre Hitze meterweit zu Zündungen führen. Eine weitere Rolle spielt auch das Wetter: „Durch die langanhaltende Trockenheit breitet sich das Feuer schneller aus“, so Nashan, der in diesem Zusammenhang auch auf die erhöhte Vegetationsbrandgefahr hinweist: „Das schöne Wetter mit geringen Niederschlägen in den vergangenen Wochen erhöht die Gefahr von Wald- und Wiesenbränden in unserer Region. Wir appellieren hier an alle Bürgerinnen und Bürger, vorsichtig zum einen mit den Brennern in ihrem Garten umzugehen und auch einige Verhaltensregeln beim Aufenthalt, zum Beispiel beim Spaziergang, im Wald, zu beachten.“
Diese sind:
Diese Regeln gelten vor allem auch bei Phasen langer Trockenheit mit Hitze, wie sie in den kommenden Sommermonaten wieder zu erwarten sind.
Wer einen Wald- oder Flächenbrand bemerkt, wird gebeten, diesen unverzüglich über den Notruf 112 oder 110 der Feuerwehr oder der Polizei zu melden. Für die Feuerwehr wäre es zudem sehr hilfreich, wenn sich der oder die Meldende an der Zufahrtsstraße zum betroffenen Waldgebiet bemerkbar machen würde, um die Einsatzkräfte einzuweisen.
Veröffentlicht am: 01.06.2023 | Drucken