Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt
Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Wochenmarkt wird vom 18. April (Karfreitag) auf den 17. April vorverlegt
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird vom 14. bis einschließlich 23. April voll gesperrt
Wertstoffzentrum am Ostersamstag geschlossen
Tourist-Info und Stadtbusbüro am Karsamstag geschlossen
Tulpenfest am 27.04. im Homburger Stadtpark
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am kommenden Montag, 13. März, die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung.
In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April zu ihren Lärmproblemen äußern. Dies gilt auch für die Einwohnerinnen und Einwohner von Homburg, da Homburg an entsprechenden Bahnstrecken liegt.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt im Internet die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Schon jetzt ist es möglich, sich auf diesen Seiten zu informieren, ab dem kommenden Montag können auf dieser Internetplattform entsprechende Einträge vorgenommen werden. In beiden Phasen stehen Fragebögen für die Teilnehmenden zur Verfügung. Diese können komfortabel online beantwortet werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Lärmaktionsplan und im Internet veröffentlicht.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Veröffentlicht am: 09.03.2023 | Drucken