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Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt
Lambsbachstraße aufgrund von Kanaleinbruch teilweise ab 5. Mai gesperrt
Wie in jedem Jahr hat das Standesamt der Stadt Homburg auch für 2018 die so genannte Namenshitparade für Neugeborene veröffentlicht.
Bei den beliebtesten männlichen Vornamen waren demnach „Sieger“ die Namen Elias und Paul, die jeweils 27 Mal vergeben wurden, gefolgt von Ben, Finn/Fynn, Louis/Luis (je 20 x), Henry/Henri (19 x), Noah (17 x) sowie Alexander, Emil, Jonas (je 15 x), Lukas/Lucas (14 x), David und Leon (je 13 x). Auf den weiteren Plätzen folgen Maximilian (12 x), Felix (11 x), Hannes, Leo, Liam, Niklas, Eric/Erik, Johannes (je 10 x), Milan (9 x), Linus und Luca (je 8 x), gefolgt von Mattis, Jonathan, Leonard, Luke, Max, Theo, Tom (je 7 x) sowie Alessio, Julian, Jakob, Jayden, Matteo, Silas und Vincent (je 6 x). Weiterhin wurden Jannis, Joshua, Julius, Mats, Oskar, Amir, Christian, Konstantin/Constantin, Noel (je 5 x), Ahmad, Jan, Lars, Luan, Marlon, Mika, Moritz, Nick, Nico, Ole, Omar, Phil, Till, Arthur und Benedikt (je 4 x) für Jungen vergeben. Für Adrian, Aaron, Anton, Benjamin, Fabian, Jasper, Johann, Karam, Karl, Levi, Lias, Marvin, Matthias, Maxim, Mohammed, Mustafa, Nathan, Nikita, Nils, Oliver, Tim, Timo, Tobias, Yazan, Yousef entschieden sich die Eltern je drei Mal, für Adam, Adel, Aiden, Aram, Arian, Aron, Chris und Collin (je 2 x).
Bei den beliebtesten weiblichen Vornamen 2018 wurde „Spitzenreiterin“ der Name Sophie/Sophia/Sofia, der 54 Mal vergeben wurde, gefolgt von Marie/Maria, für den sich 51 Eltern entschieden. Auf den weiteren Plätzen folgen Mia (20 x), Emilia (19 x), Ella (18 x), Anna, Lea/Leah (je 16 x), Leni, Lena, Mathilda/Matilda (je 15 x), Emma, Johanna, Charlotte (je 14 x), Hannah/Hanna, Luisa/Luise (je 13 x) sowie Mila und Ida (je 12 x). Es folgen Ameli, Clara/Klara, Katharina (je 11 x), Nele, Lilli/Lilly (je 10 x) sowie Maya, Lina, Marlene, Isabella/Isabelle (je 9 x), Josephine (8 x), Melissa, Stella (je 7 x), Alina, Greta, Helena, Pauline, Julia/Julie, Rosa/Rose (6 x), Frieda, Jule, Lia, Victoria, Emelie/Emilie, Laura (je 5 x) sowie Elina, Elli/Ellie, Fiona, Lara, Lisa, Lotta, Melina, Milena, Nora, Elena und Estelle (je 4 x). Schließlich wurden noch Alissa, Anni, Aurelia, Eva, Finja, Helen, Jana, Leonie, Lilia, Mina, Olivia, Paula, Sara, Sila, Tilda, Zoe, Ariana, Carlotta, Heidi (je 3 x) sowie Aileen, Alba, Alea, Anastasia, Annika, Antonia, Cataleya, Clea, Cosima, Ela, Elin, Emmi, Esther, Franziska, Gabriella, Giulia, Jasmin, Juliane, Juna (je 2 x) vergeben.
1.124 Eltern genügte für ihr Kind ein Vorname, 655 hielten zwei Vornamen für angebracht. Drei Vornamen erhielten 49 Kinder, zehn Eltern gaben ihrem Sprössling vier oder sogar mehr Vornamen (bei insgesamt 1.838 Geburten im Jahr 2018).
Wie schon seit Jahren werden die vom Standesamt Homburg zusammengetragenen und ausgewerteten Daten der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden mitgeteilt, um dort in die Gesamtauswertung für die Bundesrepublik Deutschland einzufließen.
Zur Vornamensgebung gibt es einige grundsätzliche Regeln, die die Eltern vorab wissen sollten. Der Vorname eines Kindes soll das Geschlecht zweifelsfrei erkennen lassen, was nicht zuletzt dem Kinde zugute kommen wird.
Bei Namen, die sowohl dem männlichen als auch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, ist es empfehlenswert, einen weiteren, das Geschlecht eindeutig bestimmenden Vornamen dazuzugeben. Außerdem dürfen trotz eines vorhandenen, aber nicht schrankenlosen „Vornamenserfindungsrechtes“ der Eltern Begriffe nicht als Vorname verwendet werden, die bereits anderweitig belegt oder aber auch anstößig oder lächerlich sind. Des Weiteren scheiden Familiennamen als Vornamen grundsätzlich aus. Unzulässig ist es auch, Geschwistern denselben Vornamen als einzigen Vornamen beizulegen.
Wer im Zweifel ist, ob der für sein Kind vorgesehene Vorname auch im Personenstandsregister eintragungsfähig ist, sollte sich möglichst frühzeitig durch einen Anruf oder - was noch besser ist - eine persönliche Vorsprache bei seinem Standesamt Klarheit verschaffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts Homburg sind gerne bereit, in der hier vorhandenen Fachliteratur und Rechtsprechung nachzuschlagen, um Zweifel auszuschließen und damit späteren Enttäuschungen vorzubeugen. Kann ein Vorname auch dann nicht gefunden werden, ist als letzte Möglichkeit eine Nachfrage bei der Universität Leipzig, Philologische Fakultät, Vornamensberatungsstelle oder (bei Vornamen afrikanischer Herkunft) bei der Universität Hamburg gegeben. Dort wird geklärt, ob ein Vorname im Geburtenregister eingetragen werden kann. Die Entscheidung ergeht schriftlich innerhalb von drei Tagen. Sie ist gebührenpflichtig.
Veröffentlicht am: 14.01.2019 | Drucken