KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 11.05.2023
B E K A N N T M A C H U N G
Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des
Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 1.BA“,
Gemarkung Homburg
Bekanntmachung des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 die Aufstellung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen.
Ferner hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 1.BA“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Es wurden zudem Altlastenuntersuchungen, eine Grundwasseruntersuchung, ein schalltechnisches Gutachten, eine Verkehrsuntersuchung sowie ein Sanierungsplan erstellt, deren Ergebnisse in die vorliegende Planung miteingeflossen sind.
Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gemischten Baufläche, um die Weiterentwicklung des Gebietes planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg überwiegend eine gewerbliche Baufläche dar.
Innerhalb des insgesamt rund 29 ha großen Areals, das teilweise bereits gewerblich bzw. als Mischgebiet genutzt wird, in großen Teilen aber brach liegt, soll ein neues Stadtquartier entwickelt werden. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches sollen städtebaulich neu geordnet werden. Vorhandene Nutzungen genießen dabei Bestandsschutz und sollen im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung gesichert, gleichzeitig aber auch für künftige Entwicklungen so reglementiert werden, dass sie eine dem Standort angemessene, geordnete und umfeldverträgliche städtebauliche Entwicklung erfahren.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde für die vorliegende Bauleitplanung bereits durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls bereits durchgeführt, wird aber im Zuge der ausstehenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Im Nachgang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entschieden, die Bauleitplanung in zwei Bauabschnitte zu teilen. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Beachtung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.
Der Flächennutzungsplan muss für eine Fläche von ca. 2,54 innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans geändert werden. Dies geschieht im vorliegenden Fall im Parallelverfahren.
Der Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans werden im regulären Verfahren einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der nach § 2a BauGB erforderliche Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB wurde als eigenständiges Dokument erarbeitet und gilt sowohl für den vorliegenden Bebauungsplan als auch für die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: agsta Umwelt GmbH)
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie den Altlastenuntersuchungen, der Grundwasseruntersuchung, dem Schalltechnischen Gutachten, der Verkehrsuntersuchung, dem Sanierungsplan sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 24.05.2023 bis einschließlich 28.06.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg
(https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Biosphärenreservat Bliesgau |
Hinweis auf die Belange des Klimaschutzes, des Naturschutzes und der nachhaltigen Mobilität sowie Empfehlungen für grünordnerische, klimarelevante und ökologische Festsetzungen. |
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Deutsche Bahn AG – DB Immobilien Region Südwest, FRI-SW-L(A) |
Hinweis auf mögliche Schallimmissionen durch geplante Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg - Einöd |
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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
Anregungen und Vorgaben zum Arten- und Naturschutz, zu Altlasten, zum Lärmschutz und zur Hydrogeologie. |
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Landesbetrieb für Straßenbau |
Vorgaben für das Verkehrsgutachten hinsichtlich Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte. |
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Landesdenkmalamt |
Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben zur Anzeigepflicht und dem befristeten Veränderungsverbot |
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Landespolizeipräsidium Direktion LPP 1 LPP 125 - Kampfmittelbeseitigungsdienst |
Hinweis auf mögliche Kampfmittel. |
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Landwirtschaftskammer für das Saarland |
Anregungen zum externen Ausgleich |
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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Oberste Landesbaubehörde OBB 1: Landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Wohnungswesen |
Hinweis auf landesplanerische Vorranggebiete und den darauf bezogenen Schallschutz. |
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
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Hinweis auf an das Plangebiet angrenzende gewerbliche Betriebe und den darauf bezogenen Schallschutz. Hinweis auf die Installation von Nahwärme. |
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Saarpfalz-Kreis Amt für Planung und Regionalentwicklung |
Anregung zu Prüfung klima- und naturschutzfachlicher Festsetzungen |
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Bürgerstellungnahmen |
Drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Verweis auf bestehende Industriebetriebe im Umfeld und die ggf. damit einhergehenden lärmschutztechnischen Konflikte mit der geplanten Nutzung. |
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend machen werden können.
Kreisstadt Homburg, den 11.05.2023
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 15.05.2023 | Drucken