Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.
Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe eines
Fortführungsnachweises
in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen
Im Zusammenhang mit einer Katasterfortführung des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung– LVGL wurde in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen,
bei den Flurstücken
Flur 2, Flurstück 370/51
Flur 3, Flurstück 540/9
Flur 4, Flurstück 760/21
Flur 6, Flurstück 1449/13, 1427/2
Flur 7, Flurstück 1602, 1607, 1616/2, 1608, 1605, 1616, 1622/2, 1617, 1618, 1617/2, 1622, 1624, 1609, 1615/2, 1601, 1614, 1610, 1606, 1612, 1623, 1600, 1604, 1613, 1615, 1619, 1611, 1620, 1620/2, 1603/2, 1603, 1633/2, 1621, 1666/9, 1633
Flur 8, Flurstück 1864, 1995/24, 1995/25, 1995/29, 1995/28, 1995/12, 1995/14, 1862/44, 1995/23
Flur 9, Flurstück 2138/6, 2137/2, 2021/3, 2139/2, 2140/4, 2019/3, 2155/6, 2138/4, 2140/6
Flur 10, Flurstück 2403/12, 2448/2, 2403/6, 2325/21, 2469/2
Flur 18, Flurstück 4309, 4294, 4332
die tatsächliche Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart verändert. Über die Veränderungen wurde am 16.06.2023 ein Fortführungsnachweis aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 6 Satz 1 SVermKatG (Saarländisches Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 16. Oktober 1997, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsblatt des Saarlandes von 2021, I S. 2629) sind den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster und die Erneuerung des Liegenschaftskatasters schriftlich oder öffentlich bekanntzugeben.
Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
x Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 13.11.2023 bis 27.12.2023 im Kundencenter 1, Zimmer Nr. 012 des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle, Kaibelstraße 4-6, 66740 Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienst-/Geschäftsstunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 SVwVfG (Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.
Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.
Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Saarlouis, den 13.11.2023
gez.
Klein, Verm.Oberamtsrat