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Haushaltssatzung der Kreisstadt Homburg für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung
der Kreisstadt Homburg
für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Stadtrat am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr  2024
   
1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf


100.798.635,00 EUR
105.634.027,00 EUR
-4.835.392,00 EUR
   
2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf


10.802.000,00 EUR
15.874.660,00 EUR
-5.072.660,00 EUR
5.072.660,00 EUR
2.737.500,00 EUR
2.335.160,00 EUR


 
§ 2


Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 5.072.660,00 EUR

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf                           60.000.000,00 EUR

 

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes
wird festgesetzt auf                                                                                                              -4.835.392,00 EUR

 


§ 6


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt in Höhe von:

1. Grundsteuer                                                                                                                     2024
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Grundsteuer A -                                                                                                               250 v.H.

b) für die Grundstücke
- Grundsteuer B -                                                                                                               560 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                               475 v.H.

 

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 14.12.2023 beschlossene Stellenplan.

 

Homburg, den 15.12.2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung:

 

 

(Michael Forster)
Bürgermeister

 

Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Kreisstadt Homburg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 5.072.660,00 EUR.

 

66386 St. Ingbert, 19.02.2024
Landesverwaltungsamt (Dienstsiegel)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen.

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310 des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 18.03.2024 bis 27.03.2024 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.

 

Homburg, den 01.03.2024
Der Oberbürgermeister

In Vertretung:

 

 

( Michael Forster )
Bürgermeister

  Veröffentlicht am: 04.03.2024 | Drucken