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Bekanntmachung: Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Der Oberbürgermeister als Gemeindewahlleiter
der Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung

betreffend die Bildung des Gemeindewahlausschusses
für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Gemäß § 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. November 2008 ( Amtsbl. S. 1835), geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 712) ist für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Kommunalwahlen ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin oder jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag oder Mitglied eines Wahlbeschwerdeausschusses ist.
Bei der Berufung von Wahlberechtigten als Mitglied des Gemeindewahlausschusses sind rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wähler-gruppen zu berücksichtigen.
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet insbesondere über die Zulassung der Wahlvor-schläge für die Stadtrats- und Ortsratswahlen, stellt ferner das Gesamtergebnis der Wahl in der Kreisstadt Homburg fest ( Wahl des Kreistages, Wahl des Stadtrates, Wahl der Ortsräte) und nimmt die Sitzverteilung für die Stadtrats- und Ortsratswahlen vor.
Die in der Kreisstadt Homburg vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis spätestens 25. Januar 2019 beim Gemeindewahlleiter der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 209, Am Forum 5, 66424 Homburg, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses einzureichen.

Homburg, den 13. Dezember 2018
Rüdiger Schneidewind

Veröffentlicht am: 18.12.2018 | Drucken