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Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

Bebauungsplan „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 1.BA“

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 11.05.2023

B E K A N N T M A C H U N G

Bebauungsplan „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 1.BA“,
Gemarkung Homburg
Bekanntmachung des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB)

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 29.04.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich des Forums“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen.

Ferner hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zum Bebauungsplan wurden zudem Altlastenuntersuchungen, eine Grundwasseruntersuchung, ein schalltechnisches Gutachten, eine Verkehrsuntersuchung sowie ein Sanierungsplan erstellt, deren Ergebnisse in die vorliegende Planung miteingeflossen sind.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:

Innerhalb des insgesamt rund 29 ha großen Areals, das teilweise bereits gewerblich bzw. als Mischgebiet genutzt wird, in großen Teilen aber brach liegt, soll ein neues Stadtquartier entwickelt werden. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches sollen städtebaulich neu geordnet werden. Vorhandene Nutzungen genießen dabei Bestandsschutz und sollen im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung gesichert, gleichzeitig aber auch für künftige Entwicklungen so reglementiert werden, dass sie eine dem Standort angemessene, geordnete und umfeldverträgliche städtebauliche Entwicklung erfahren.

Aufgrund der Größe und Historie des Plangebietes ergeben sich für Teilbereiche des Geltungsbereiches unterschiedlich restriktive Anforderungen an die Planung. Aus diesem Grund wurde im Laufe des Planungsprozesses entschieden, den Bebauungsplan in zwei getrennten Bauabschnitten zur Satzung zu bringen, um die Stadtentwicklung in den weniger restriktiven Teilbereichen bereits voranzutreiben. Der vorliegende 1. Bauabschnitt umfasst zwei Teilflächen (östliche und westliche Teilbereiche) mit einer Größe von insg. 5,85 ha.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde für die vorliegende Bauleitplanung bereits durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls bereits durchgeführt, wird aber im Zuge der ausstehenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Im Nachgang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entschieden, den die Bauleitplanung in zwei Bauabschnitte zu teilen. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Beachtung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.
Der Flächennutzungsplan muss für eine Fläche von ca. 2,54 innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans geändert werden. Dies geschieht im vorliegenden Fall im Parallelverfahren.

Der Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans werden im regulären Verfahren einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der nach § 2a BauGB erforderliche Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB wurde als eigenständiges Dokument erarbeitet und gilt sowohl für den vorliegenden Bebauungsplan als auch für die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Geltungsbereich westlich des Forums


Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: agsta Umwelt GmbH)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht sowie den Altlastenuntersuchungen, der Grundwasseruntersuchung, dem Schalltechnischen Gutachten, der Verkehrsuntersuchung, dem Sanierungsplan sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 24.05.2023 bis einschließlich 28.06.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg
(https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht gem. § 2a BauGB mit folgenden Informationen:
o Ziele aus relevanten Fachgesetzen, Verordnungen und Richtlinien
o Ziele aus einschlägigen Fachplänen (Landesentwicklungsplan, Landschaftsplan, etc.)
o Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit Angaben zu den planungsrelevanten Artgruppen (Reptilien, Tagfalter, Fledermäuse, Avifauna, etc.)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und in der Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Mensch“ (insb. Berücksichtigung von Schallschutz)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und in der Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Flora/Fauna“ (insb. Biotoptypenkartierung und -bewertung, einschl. rechnerischer Bilanzierung und Ermittlung des Kompensationsbedarfs)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und in der Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Orts- und Landschafsbild“
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und in der Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Boden“ (insb. Bodenschichten, Altlasten)
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und in der Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Wasser“
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und in der Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Luft / Klima“
o Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und in der Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Kulturgüter und Sachgüter“
o Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
o Erläuterung zu den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen („geplante Maßnahmen“ im Hinblick auf die Schutzgüter
Schallschutzgutachten mit Angaben und Maßnahmen zu den Geräuchimmissionen im Plangebiet durch umliegende Nutzungen und den Straßenverkehr.
Verkehrsgutachten zur Ermittlung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens sowie der Leistungsfähigkeit der im Umfeld des Plangebietes betroffenen Verkehrsknotenpunkte
Altlasten- und Grundwasseruntersuchungen mit Informationen zu den vorhandenen Altlasten mit Bezug auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser
Sanierungsplan mit Angaben zur Vorgehensweise der Altlastensanierung in Bezug auf die Schaffung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen.
Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und § 4 Abs 2 BauGB)

Biosphärenreservat Bliesgau Hinweis auf die Belange des Klimaschutzes, des Naturschutzes und der nachhaltigen Mobilität sowie Empfehlungen für grünordnerische, klimarelevante und ökologische Festsetzungen.
Deutsche Bahn AG – DB Immobilien Region Südwest, FRI-SW-L(A) Hinweis auf mögliche Schallimmissionen durch geplante Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg - Einöd
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Anregungen und Vorgaben zum Arten- und Naturschutz, zu Altlasten, zum Lärmschutz und zur Hydrogeologie.
Landesbetrieb für Straßenbau Vorgaben für das Verkehrsgutachten hinsichtlich Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte.
Landesdenkmalamt Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben zur Anzeigepflicht und dem befristeten Veränderungsverbot
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 1 LPP 125 - Kampfmittelbeseitigungsdienst Hinweis auf mögliche Kampfmittel.
Landwirtschaftskammer für das Saarland Anregungen zum externen Ausgleich
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Oberste Landesbaubehörde OBB 1:
Landes- und Stadtentwicklung,
Bauaufsicht und Wohnungswesen
Hinweis auf landesplanerische Vorranggebiete und den darauf bezogenen Schallschutz.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Hinweis auf an das Plangebiet angrenzende gewerbliche Betriebe und den darauf bezogenen Schallschutz. Hinweis auf die Installation von Nahwärme.
Saarpfalz-Kreis
Amt für Planung und Regionalentwicklung
Anregung zu Prüfung klima- und naturschutzfachlicher Festsetzungen
Bürgerstellungnahmen Drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Verweis auf bestehende Industriebetriebe im Umfeld und die ggf. damit einhergehenden lärmschutztechnischen Konflikte mit der geplanten Nutzung.


Kreisstadt Homburg, den 11.05.2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 15.05.2023 | Drucken