KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 25.09.2023
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Kaiserslauterer Straße 170“ in der Gemarkung Bruchhof-Sanddorf gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB).
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Ausstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Kaiserlauterer Straße 170“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen aufgestellt.
Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Kaiserslauterer Straße 170", bestehend aus der Plan-zeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan werden folgende Ziele verfolgt:
In Homburg sollen im Stadtteil Bruchhof-Sanddorf im Bereich der Kaiserslauterer Straße 170 nach Abriss des Bestandsgebäudes und der dazugehörigen Nebenanlagen zwei Mehrfamili-enhäuser mit jeweils acht Wohneinheiten und zwei Doppelhäuser errichtet werden.
Bei dem Grundstück handelt es sich aktuell um ein leerstehendes freistehendes Einfamilienhaus mit privater Grün- und Freifläche.
Die Erschließung ist durch die direkte Lage an der Kaiserslauterer Straße gesichert, wobei die im rückwärtigen Bereich geplante Bebauung über eine zu errichtende Straße erschlossen werden soll. Der ruhende Verkehr kann vollständig auf dem Grundstück untergebracht werden.
Der Standort ist für Wohnnutzung sehr gut geeignet, da auch die Umgebung überwiegend durch Wohnnutzung geprägt ist.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Auf dieser Grundlage kann die geplante Wohnbebauung nicht realisiert werden. Daher bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Straßenverkehrsfläche der Kaisers-lauterer Straße (L 119), im Süden durch die Bebauung und private Freifläche der Straße „Am Gutshof“ Hs.-Nr. 38 und 42, im Osten durch die Bebauung und private Freifläche der Straße „Am Gutshof“ Hs.-Nr. 14, 14a und 32 und einer Grün- und Freifläche mit Gehölzstrukturen im Bereich der Kaiserslauterer Straße (L 119) sowie im Westen durch die Bebauung und private Freifläche der Kaiserslauterer Straße 166a.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Be-bauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 3.270 m2.
Der Flächennutzungsplan stellt für die Fläche eine Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: Kernplan GmbH)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im be-schleunigten Verfahren gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. No-vember 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Kaiserslauterer Straße 1170“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung in der Zeit vom 12.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse:
stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg unter: https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Kreisstadt Homburg, den 25.09.2023
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
Bürgermeister