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Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Schleburgstraße“ in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 25.09.2023


B E K A N N T M A C H U N G


des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Schleburgstraße“ in der Gemarkung Erbach-Reiskirchen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)


sowie


die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB).

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Ausstellung des Bebauungsplanes "Wohnen Schleburgstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen aufgestellt.
Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnen Schleburgstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) sowie der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen Schleburgstraße“ werden folgende Ziele verfolgt:
Das im Stadtteil Erbach-Reiskirchen gegenüber der denkmalgeschützten kath. Pfarrkirche St. Andreas befindliche Grundstück, auf dem sich aktuell das Thomas-Morus-Haus befindet, grenzt im Norden an die Schleburg- und im Süden an die Grünewaldstraße.
Seitens der Kirchenstiftung St. Andreas der Pfarrei Hl. Johannes XXIII. ist geplant, das Grundstück samt der in die Jahre gekommenen Bausubstanz des Thomas-Morus-Hauses zu veräußern und einen Neubau auf der gegenüberliegenden Straßenseite – zwischen der Steinbachstraße und dem kath. Pfarramt – zu errichten. Dies bietet zugleich die Möglichkeit, ein ausreichendes Parkplatzangebot zu schaffen, wodurch – insbesondere bei Veranstaltungen im Thomas-Morus-Haus – sowohl die Schleburg- als auch die Grünewaldstraße entlastet werden. Ebenfalls genutzt werden soll der Neubau von der Kreisstadt.
Als Folgenutzung für die dann brachfallende Fläche bietet sich, aufgrund der Umgebungsnutzung und der stetigen Nachfrage nach Wohnraum, Wohnbebauung an.
Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, ist auf dem Grundstück die Errichtung von insgesamt drei Gebäuden geplant.

Die äußere Erschließung des Plangebietes ist über die Schleburgstraße geplant und gesichert. Für den Fuß- und Radverkehr ist das Plangebiet zusätzlich über die Grünewaldstraße erschlossen. Für die interne Erschließung ist eine Zufahrt mit angegliederten Stellplätzen geplant. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück untergebracht werden – oberirdisch (angegliedert an die gebietsinterne Zufahrt) und/ oder in einer Tiefgarage.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Auf dieser Grundlage kann die geplante Wohnbebauung „Schleburgstraße“ nicht realisiert werden. Daher bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnen Schleburgstraße“ wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Schleburgstraße, im Westen und Osten durch Wohnbebauung mit zugehörigen Gärten, im Südosten durch die Grünewaldstraße, im Südwesten durch die zur Wohnbebauung der Grünewaldstraße zugehörigen Gärten.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 3.100 m2.

Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg stellt für das Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan muss gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Schleburgstrasse Geltungsbereich

Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: Kernplan GmbH)

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen Schleburgstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom 12.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse:
stadtplanung@homburg.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Homburg unter: https://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Kreisstadt Homburg, den 25.09.2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 03.10.2023 | Drucken