Sitzung des Stadtrates am 20. Mai 2021 wird aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenz durchgeführt
Verlängerung der Allgemeinverfügung der Kreisstadt Homburg zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Straßen und Plätzen der Kreisstadt Homburg betreffend das Areal Schloßberg Sowie des Verbots des Verzehrs von Alkohol auf Straßen und P