Anwendung der Modernisierungsrichtlinie der Kreisstadt Homburg (Saar) für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Altstadt Homburg“ im Stadtteil Homburg
Satzungsbeschluss und In-Kraft-Treten der Satzung der Kreisstadt Homburg (Saar) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt Homburg“ im Städtebaufördergebiet „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“
Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 8 i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) des vo