Topaktuell

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg (Verwaltungsgebührensatzung)

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg
(Verwaltungsgebührensatzung)
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Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetz - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 534) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27. September 2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Der Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg vom 18. Dezember 2003, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg vom 21. Juli 2022, wird wie folgt geändert:

(1) Die laufende Nr. 2 erhält folgende Fassung:

„2. Anfertigen von Fotokopien

2.1 schwarz-weiß
je Seite DIN A 4 ……. 0,40
je Seite DIN A 3 ……. 0,60

2.2 farbig
je Seite DIN A 4 ……0,80
je Seite DIN A 3 ……1,20“

(2) Die laufende Nr. 6 erhält folgende Fassung:

„6. Zweitstücke (Duplikate) von Urkunden über gebührenpflichtige Amtshandlungen (Bescheid, Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Zeugnis, Ausweis u.ä.), sofern der Antragsteller keinen Anspruch auf die Ausfertigung hat und soweit nicht an anderer Stelle aufgeführt,
für die erste Seite ………….3,10
für jede weitere Seite ..........1,00“

(3) Die laufende Nr. 8 erhält folgende Fassung:

„8. Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien, Auszügen, Zeichnungen, Plänen usw. je Seite ………………… 1,00
Mindestens jedoch …………………………………… 3,00“

(4) a) Als neue laufende Nummern 9 – 11 werden eingefügt:

„9. Gebühr für die Versendung von elektronischen Dateien (Excel-Tabellen, PDF-Dateien, Word-Dateien, u.ä.) …………….3,00

10. Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens .….. 20,00

11. Für Handlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden Gebühren und Auslagen nach dem Gesetz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Saarland in der jeweils geltenden Fassung und dem auf seiner Grundlage erlassenen Gebührenverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung erhoben.“

b) Die bisherigen Nummern 9 – 13 werden die Nummern 12 – 16.

(5) Die bisherige Nummer 14 wird zu Nummer 17 und erhält folgende Fassung:

„17. Zweitausfertigung von Abgabenbescheiden usw. …………… 5,00“

(6) Die bisherige Nummer 15 wird zu Nummer 18 und erhält folgende Fassung:

„18. Bescheinigungen über Leistungen (Erschließungsbeitrag, Ausbaubeitrag, Kanalanschlussbeitrag, usw.) …...... 15,00 - 50,00
je Abgabeart pro Grundstück mindestens……………. 5,00“

(7) Die bisherige Nummer 16 wird zu Nummer 19 und erhält folgende Fassung:

„19. Unbedenklichkeitsbescheinigung ..…….. 10,00“

(7) Die bisherigen Nummern 17 bis 25.3 werden zu Nummern 20 – 28.3

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Homburg, den 28. September 2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Manfred Rippel
(Beigeordneter)

Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Veröffentlicht am: 10.10.2023 | Drucken