Sitzung des Ständigen Vergabeausschusses am 02. Juni 2021 wird aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenz durchg