Homburger Nikolausmarkt öffnet am 22. November
Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg
2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum
Sie möchten als EU-Bürger in Deutschland beispielsweise einen Friseursalon eröffnen? Oder haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten in einem anderen EU-Staat zum Beispiel als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer arbeiten? Dann bringt die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Sie eine Reihe von Erleichterungen mit sich.
Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist, das Erbringen von Dienstleistungen in der Europäischen Union über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit zu erleichtern.
Der EA-Saar hilft Ihnen weiter!
Die gemeinsame Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners Saarland befindet sich bei der IHK Saarland (auch französisch und englisch) und der Handwerkskammer des Saarlandes (ebenfalls französisch und englisch).
Für die Stadtverwaltung Homburg wurde das Amt für Wirtschaftsförderung als interne Stelle für den EA eingerichtet. Sie sorgt ebenso wie der EA des Saarlandes dafür, dass Dienstleiter ihre Anträge nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie in einem einheitlichen Verfahren abwickeln können.
Weitere Hinweise und Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtline erhalten sie auf der Webseite von Bürgerdienste Saar.