Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.
Es muss somit bei dem jeweiligen Heimatstaat beantragt werden. Wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie es hier beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
