Die städtische Kleiderkammer nimmt vorübergehend keine Spenden mehr an.
Rathaus samt Nebenstellen am 5. Dezember zwischen 9.30 und 12 Uhr geschlossen
„Kein Platz für Gewalt“ - Homburg setzt ein Zeichen zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen
Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Homburger Weihnachtsflohmarkt am 6. Dezember
Ziel:
Verwirklichung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in allen Lebensbereichen auf kommunaler Ebene
Gesetzliche Grundlagen:
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit finden sich im Grundgesetz (Artikel 3), im Landesgleichstellungsgesetz und im Kommunalselbstverwaltungsgesetz.
Aufgaben:
Die Frauenbeauftragte hat die Aufgabe, Konzepte und Initiativen für Homburg zu entwickeln, die helfen, Fraueninteressen in allen Handlungsfeldern zu berücksichtigen und die Durchführung entsprechender Maßnahmen zu sichern. Damit sollen auch vorhandene Benachteiligungen von Frauen und Mädchen abgebaut werden. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit den Ämtern innerhalb der Stadtverwaltung und weiteren Behörden und Einrichtungen unerlässlich.
Angebote:
Termine:
Nach Vereinbarung telefonisch (06841/101 143) oder per E-Mail
Am Forum 5
66424 Homburg
