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Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen
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Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus
Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt
Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter
Nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Kreisstadt Homburg ist grundsätzlich jeder, der im Stadtgebiet Homburg einen Hund hält, steuerpflichtig.
Zur Feststellung wie viele Hunde aktuell in Homburg gehalten werden, plant die Stadtverwaltung Homburg eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dabei soll ermittelt werden, ob alle Hundebesitzer ihre Vierbeiner ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet haben.
Über die Art und Weise wie die Hundebestandsaufnahme durchgeführt wird, ob per Anschreiben oder persönlicher Befragung, wird noch entschieden. Geplant ist, alle Homburger Haushalte zu kontaktieren. Es besteht auch die Möglichkeit, Haus- und Grundstückseigentümer um Auskunft zu Hundehaltungen in ihren Anwesen zu bitten.
Die Hundesteuersatzung der Kreisstadt Homburg mit allen hundesteuerrelevanten Informationen ist unter https://www.homburg.de/index.php/rathaus/informationen/ortsrecht/finanzen zu finden.
Auskünfte zu allen die Hundesteuer betreffenden Fragen gibt es ebenfalls, vormittags zwischen 08.30 Uhr und 12 Uhr sowie nachmittags (außer freitags) zwischen 14 Uhr und 15.45 Uhr, bei der Stadtkämmerei der Kreisstadt Homburg. Ansprechpartnerin ist Frau Külzer, die unter Tel.: 06841/101-354 zu erreichen ist. Bei ihr können auch Hunde an- und abgemeldet werden.
Veröffentlicht am: 31.05.2017 | Drucken