Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Das Gewerbeamt ist am Dienstag, 29. Oktober wegen einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen.

Am Samstag, 2. November ist das Wertstoffzentrum Am Zunderbaum geschlossen.

Verhaltensregeln bei Vegetationsbränden - Mitteilende sollten sehr genaue Angaben machen

Dieser Sommer ist in weiten Teilen Deutschlands wesentlich weniger heiß und auch mit mehr Niederschlägen verlaufen als etwa im vorigen Jahr.

Dennoch möchte die Feuerwehr Homburg einige Hinweise geben, um Vegetationsbrände gar nicht erst entstehen zu lassen und was zu tun ist, wenn es doch zu einem Feuer kommt.

Da im Fall eines Brandes Eile geboten ist und die Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen vermeiden möchte, zunächst längere Zeit nach einem gemeldeten Brandort suchen zu müssen, bittet Peter Nashan, der Wehrführer der Homburger Feuerwehr, einige Verhaltensweisen zu berücksichtigen.

So bittet er generell alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um eine erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Wer einen Wald- oder Flächenbrand bemerkt, wird gebeten, diesen unverzüglich über den Notruf 112 oder 110 der Feuerwehr oder der Polizei zu melden. Immer wieder erreichen die Einsatzkräfte Meldungen über Vegetationsbrände in Waldgebieten, ohne eine klare Ortsangabe. Für die Feuerwehr ist es daher sehr hilfreich, wenn sich die oder der Meldende an der Zufahrtsstraße zum betroffenen Waldgebiet bemerkbar machen würde, um die Einsatzkräfte einzuweisen.

Darüber hinaus macht Peter Nashan auf einige Verhaltensregeln beim Aufenthalt im Wald aufmerksam, die besonders zu beachten sind:

• Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe, außer an hierzu ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen.
• Keine Glasabfälle liegen lassen, sie können bei Sonneneinstrahlung wie ein Brennglas wirken. Auch mit Wasser gefüllte Flaschen können diesen Effekt erzeugen, da Wasser bekanntermaßen ebenfalls einen Vergrößerungseffekt hat und damit ähnlich einer Lupe wirken kann.
• Nicht rauchen und keine Zigarettenreste fortwerfen. Dies gilt auch für die Autofahrt.
• Nicht mit dem PKW über entzündlichem Untergrund parken. Der Katalysator eines PKWs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen. Daher sind nur ausgewiesene Parkflächen zu nutzen.

Veröffentlicht am: 23.08.2021 | Drucken