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Standesamt stellt Weitergabe von Personendaten ein - Auswirkung der Datenschutzgrundverordnung

Das Homburger Standesamt hat bisher wöchentlich den örtlichen Medien die standesamtlichen Nachrichten über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle übermittelt, soweit die betroffenen Personen bzw. deren gesetzliche Vertreter damit einverstanden waren.

Nach einer eingehenden Prüfung der Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung der EU ist das Standesamt zu dem Ergebnis gekommen, die Weitergabe von Personenstandsfällen an die Medien einzustellen. Daher werden die Hinweise auf Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle künftig nicht mehr erfolgen.

Ohnehin war die Zustimmung der Betroffenen in der Vergangenheit deutlich zurückgegangen. So hatten im Mai 2018 bei zwölf Eheschließungen nur zwei Paare einer Veröffentlichung zugestimmt. Bei den Geburten waren es im gleichen Monat nur vier von 147 Eltern, die einer Weitergabe der Namen an die Medien zugestimmt hatten.

Veröffentlicht am: 19.07.2018 | Drucken