Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Das Gewerbeamt ist am Dienstag, 29. Oktober wegen einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen.
Am Samstag, 2. November ist das Wertstoffzentrum Am Zunderbaum geschlossen.
Im Rahmen des Förderprogramms „Aktion Wasserzeichen“ unterstützt die Stadtentwässerung Homburg (SeH) auch in diesem Jahr Maßnahmen zur Entlastung der Kanäle und der Kläranlage. „Im letzten Jahr wurde das Programm in Homburg von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen. Wir hoffen natürlich, dass weiterhin Interesse für die Umsetzung von Entsiegelungs- und Rückhaltemaßnahmen besteht, bei denen wir die Homburger sowohl fachlich als auch finanziell unterstützen wollen“, sagt SeH-Werkleiter Martin Orschekowski.
Neben den Homburger Bürgerinnen und Bürgern können auch Industrie- und Gewerbebetriebe gefördert werden. „Das Förderprogramm kann so zum Beispiel für eine Neugestaltung von Parkflächen oder zur allgemeinen Entsiegelung des Geländes eingesetzt werden“, ergänzt Orschekowski.
Das Ziel sei dabei die naturnahe Gestaltung und Nutzung von Regenwasser. „Durch bauliche Anlagen kann Regenwasser nicht mehr örtlich versickern und wird somit der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Dadurch wird eigentlich sauberes und nutzbares Wasser weggekippt“, beschreibt der SeH-Werkleiter. Dabei wäre es seiner Auffassung nach doch gerade in Zeiten steigender Extremwetterereignisse und andauernder Dürreperioden eigentlich umso sinnvoller, Regenwasser vor Ort einzusetzen und zum Beispiel zu sammeln, um es für die Gartenbewässerung zu nutzen und damit teures Frischwasser zu sparen.
Sein Tipp: Würden neben der Nutzung des Regenwassers Flächen zur Versickerung gebracht und somit von dem öffentlichen Mischwasserkanal abgekoppelt, könnten zusätzlich die Niederschlagswassergebühren dauerhaft eingespart werden.
Das Förderprogramm inklusive Antragsformular kann mit allen Einzelheiten und Anforderungen unter www.stadtentwässerung-homburg.de (Rubrik: Servicebereiche - Förderprogramme) eingesehen werden.
Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen gefördert, wobei die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahme noch nicht begonnen sein dürfen:
- Entsiegelung, das heißt die Umwandlung von versiegelten, am öffentlichen Mischwasserkanalnetz angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flächen.
- Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser (z. B. von Terrassen, Dachflächen, Pkw-Stellflächen) auf dem eigenen Grundstück durch Maßnahmen wie Flächenversickerung, Muldenversickerung oder Versickerungs-/ Verdunstungsteich.
- Regenwasserrückhaltung: Die Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser in einem Speicher, (z.B. Retentionszisterne, Rigole mit einem Mindestvolumen von drei Kubikmeter pro 100 Quadratmeter abgekoppelter Fläche) mit einer gedrosselten Einleitung in den Mischwasserkanal oder einer Versickerung.
- Getrennte Ableitung (offen oder geschlossen) in ein Oberflächengewässer.
Weitere Informationen über Grundstückentwässerungs- und Regenwassernutzungsanlagen gibt es unter stadtentwässerung-homburg.de.