Topaktuell

Gute Nachrichten: Die Stadtwerke Homburg können mitteilen, dass die Verkeimung im Homburger Trinkwasser sehr stark zurückgegangen ist.

Homburger Nikolausmarkt vom 22. November bis 8. Dezember

Am 1. Dezember ist wieder verkaufsoffener Sonntag in Homburg

2. Weihnachtsflohmarkt am 7. Dezember auf dem Gelände am Forum

Die Grüngutannahmestelle in der Neuen Industriestraße ist am Donnerstag, 28. November, geschlossen.

!!! Pressemitteilung der Stadtwerke Homburg: Im Trinkwasser wurde der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für coliforme Keime überschritten - gesamtes Versorgungsgebiet betroffen - außer Stadtteil Kirrberg

Die Stadtwerke Homburg teilen mit, dass aufgrund neuester Erkenntnisse im gesamten Versorgungsgebiet, außer dem Stadtteil Kirrberg, der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für coliforme Keime überschritten wird.

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führt der Versorger in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt umfangreiche Maßnahmen und Trinkwasseruntersuchungen durch. Das Team der Stadtwerke hat einen Hochbehälter vom Netz genommen und stellt die Versorgung durch die anderen Behälter sicher. Gechlort wird aktuell nicht.

Um Gefahren für die Gesundheit der Kundinnen und Kunden auszuschließen, bitten die Stadtwerke ihre Kunden des gesamten Versorgungsgebietes bis auf Kirrberg, das Wasser vorsorglich zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken, Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet wird.

Die Dauer des Abkochgebotes ist maßgeblich von den Ergebnissen der andauernden Untersuchungen abhängig. Der Versorger geht davon aus, dass das mindestens bis Ende nächster Woche andauern wird.

 

Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden die Stadtwerke Homburg umgehend darüber informieren.

 

Bei Rückfragen: Stadtwerke Homburg GmbH unter der Rufnummer: 06841 / 694 - 0

 

Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd aufkochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Aus diesem Grund gilt für Wasser im Homburger Versorgungsgebiet, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort auf weiteres ein Abkochgebot:

 

  • Zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee und so weiter).
  • Zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke.
  • Zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst.
  • Zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden.
  • Zum Zähneputzen und zur Mundpflege.
  • Für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen und so weiter).
  • Zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken.

 

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung und den Gebrauch von Geschirrspülmaschinen ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken, beziehungsweise auf offene Wunden gelangen kann.

  Veröffentlicht am: 30.11.2024 | Drucken