Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Das Gewerbeamt ist am Dienstag, 29. Oktober wegen einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen.
Am Samstag, 2. November ist das Wertstoffzentrum Am Zunderbaum geschlossen.
Der Ordnungsdienst der Stadtverwaltung Homburg musste bei seinen jüngsten Kontrollen leider feststellen, dass es immer noch eine Reihe von - vor allem jungen - Menschen gibt, die sich regelmäßig und in größeren Gruppen trifft.
Dies gilt trotz der Allgemeinverfügung für das Saarland und der damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen, mit denen die Sicherheit der Bevölkerung vor möglichen Ansteckungen mit dem Coronavirus verbessert werden soll. So haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes auf dem Schlossberg, im Stadtpark sowie auf dem Parkplatz des früheren Freibads in der Brunnenstraße größere Gruppen angetroffen. Dabei wurden die jungen Menschen ermahnt, auf die Bedeutung der Allgemeinverfügung hingewiesen und aufgefordert, die Orte zu verlassen.
Für die kommenden Tage werden die Kontrollen nun verstärkt. Außerdem kündigt der Ordnungsdienst an, dass es künftig nicht bei Ermahnungen bleiben wird, sondern bei Zuwiderhandlungen Anzeigen gefertigt werden. Auch die Polizei, so eine Absprache zwischen der Stadtverwaltung und der Polizeiinspektion Homburg, wird sich an diesen Kontrollen beteiligen.
Zusätzlich wird die Zufahrtsregelung auf der Schlossberghöhenstraße verändert. So gilt die Sperrung für die Auffahrt zum Schlossberg für nicht berechtigte Personen von 18 bis 8 Uhr und nicht, wie bisher, ab 22 Uhr. Außerdem wird auf der Schlossberghöhenstraße eine Schranke installiert.
Neben der Ankündigung der stärkeren Kontrollen ruft das Ordnungsamt der Stadtverwaltung nochmals dazu auf, die Gefahren durch das Coronavirus ernst zu nehmen sowie sich verantwortungsbewusst und solidarisch zu verhalten. Die Ausgangsbeschränkungen wurden schließlich getroffen, um den Anstieg der Infektionen möglichst zu verlangsamen, den Gesundheitseinrichtungen Zeit zu verschaffen und so eine bestmögliche Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.
Veröffentlicht am: 26.03.2020 | Drucken