Topaktuell

Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

Kleiderkammer bis 22. April geschlossen

Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen

E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden

Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus

Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt

Ordnungsamt bittet um angemessenes Verhalten am 1. Mai - Trotz neuer Bestimmungen ist die Rechtsverordnung einzuhalten

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Homburg bittet die Homburgerinnen und Homburger mit Blick auf den 1. Mai und das anschließende Wochenende darum, sich angemessen zu verhalten, auch wenn der saarländische Verfassungsgerichtshof Teile der Ausgangsbeschränkungen gekippt hat.

Das Ziel des Ordnungsamts, das verschiedene Maßnahmen für den 1. Mai geplant hat, ist die Einhaltung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dazu werden speziell für den 1. Mai umfangreiche Präsenz- und Kontrollmaßnahmen an relevanten Örtlichkeiten in Abstimmung mit der Vollzugspolizei umgesetzt.

Laut Entscheidung des Gerichts sind verschiedene Begegnungen sowie der Aufenthalt im Freien wieder möglich. Dennoch sollten, so die Bitte des Ordnungsamts, die Homburgerinnen und Homburger zurückhaltend bleiben und die Zahl der Kontakte möglichst gering halten. Außerdem sollen die Hygienevorschriften und auch die Abstandsregelungen bei einem Aufenthalt in der Natur eingehalten werden.

Veröffentlicht am: 30.04.2020 | Drucken