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In seiner letzten Sitzung am 16. Dezember 2020 hat der Homburger Stadtrat Richtlinien zur Förderung der Wohlfahrtspflege verabschiedet, welche seit 1. Januar 2021 gelten.
Darin ist das Antragsverfahren festgelegt, das künftig erforderlich ist. Ein formloser Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Stadt möchte auch künftig die Arbeit zum Beispiel von Kirchen, Verbänden und Vereinen in Homburg unterstützen, die sich im Bereich der Wohlfahrtspflege mit Projekten und Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen engagieren.
Die Richtlinien sind auf der Homepage der Stadt Homburg (www.homburg.de) unter den Rubriken Stadtprofil - Familie und Soziales – Förderprogramme zu finden oder können beim Amt für Jugend, Senioren und Soziales (E-Mail: ingrid.braun@homburg.de) angefordert werden.
Veröffentlicht am: 09.01.2021 | Drucken
