Seit dem 1. Januar 2018 hat sich die Handhabung des Grüngutes in den saarländischen Gemeinden geändert.
Die „Einsammlung“ obliegt nach wie vor den Kommunen, der zentrale Abtransport aus der Gemeinde und die Verwertung des Grüngutes übernimmt aber der Entsorgungsverband Saar (EVS). In Homburg beginnt das Einsammeln des Grünguts an den Containerplätzen in den Stadtteilen in diesem Jahr am Samstag, 17. März 2018.
Das bisherige Sammeln von Grüngut in den Ortsteilen Beeden, Einöd, Erbach (auf dem Gelände der Firma Jacoby), Kirrberg und Jägersburg soll zumindest während der Erprobungsphase für die nächsten fast zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2019 beibehalten werden. Es ergeben sich allerdings einige Veränderungen in den Stadtteilen Erbach und Kirrberg. So entfällt die unbeaufsichtigte Annahme von Grüngut im Betriebshof der Firma Jacoby in Erbach. Dafür kann samstags von 8 bis 15 Uhr Grüngut auf dem Gelände des Müllabladeplatzes der Firma Jacoby (ebenfalls in der Michelinstraße) auf einem befestigten Platz angeliefert werden.
Kirrberg verfügte in der Vergangenheit über einen sogenannten „Heckenplatz“ an der Kirrberger Straße kurz vor dem Ortseingang. An den Betrieb eines solchen „Heckenplatzes“ werden mittlerweile hohe bau- und umweltschutztechnische Anforderungen gestellt. Ein weiterer Betrieb des bisherigen Platzes an der Kirrberger Straße ist aus mehreren Gründen ausgeschlossen. Die Grüngutannahme in Kirrberg erfolgt daher künftig wie in anderen Stadtteilen auch in Containern. Der Standort für diese Container wird der Waldparkplatz an der Zuwegung zur Fischerhütte in der Eckstraße sein.
In den Stadtteilen Jägersburg, Beeden und Einöd bleibt es zunächst bei den bisherigen Regelungen. Die Annahme von Grüngut von März bis Dezember erfolgt in Jägersburg auf dem Festplatzgelände an der Höcherstraße immer samstags von 9 bis 15 Uhr. In Beeden erfolgt die Annahme ebenfalls samstags am Sportplatz an der Blieskasteler Straße von 9 bis 12 Uhr. In Einöd wird die Grüngutannahme immer mittwochs von 16 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr jeweils an der Karl-Leibrock-Straße durchgeführt.
Es sollte beachtet werden, dass die dezentralen Sammelplätze nur mit einer Flatrate-Karte genutzt werden können. Für die kostenpflichtige Einzelabgabe von Grüngut sind die Standorte in den Stadtteilen nicht vorgesehen.
Wer ohne Flatrate-Karte Grüngut gegen eine kleinere Gebühr abgeben möchte, muss dies am Wertstoffzentrum des EVS am Zunderbaum erledigen. Hier können kleinere Mengen Grüngut (bis ca. 250 l) abgegeben werden. Die Öffnungszeiten des Wertstoffzentrums sind: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 11 bis 17 Uhr, donnerstags von 9 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 15 Uhr.
Um den Aufwand und die Abwicklung der Grüngutannahme auch in einem kostenmäßig überschaubaren Rahmen zu halten, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 7. Februar 2018 die Einführung einer Grüngut-Flatrate-Karte beschlossen. Das bedeutet, dass der private Haushalt kalenderjährlich einen Betrag von 25 Euro zahlt und damit berechtigt ist, in dem entsprechenden Kalenderjahr sein Grüngut gegen Vorlage seiner Flatrate-Karte unabhängig von der Annahmestelle abzugeben. Somit kann das Grüngut an den dezentralen Plätzen in den Stadtteilen, bei der Firma Jacoby in Erbach oder am Wertstoffzentrum abgegeben werden.
Die Grüngut-Flatrate-Karte kann im Rathaus sowie im Stadtbusbüro im Talzentrum zum Preis von 25 Euro für das laufende Jahr erworben werden. Beim Erwerb der Karte muss der Personalausweis mitgebracht werden, da eine entsprechende Liste angelegt wird. Im Stadtbusbüro muss die Karte derzeit bar bezahlt werden, da die dort vorhandene Bezahlungmöglichkeit per EC-Karte nur für Fahrkarten nutzbar ist. Im Bürgeramt im Rathaus kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Der Verkauf der Flatrate-Karte für die Abgabe des Grünguts beginnt ab dem 12. März 2018. Das Stadtbusbüro ist montags bis freitags durchgehend von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Wer die Grüngutkarte im Rathaus erwerben möchte, wendet sich im Bürgeramt direkt an die Kasse. Dazu braucht die sonst übliche Wartenummer nicht gezogen zu werden. Die Öffnungszeiten im Bürgeramt sind: Montag und Dienstag von 7.45 bis 16 Uhr; Mittwoch von 7.45 bis 12 Uhr; Donnerstag von 7.45 bis 18 Uhr und Freitag von 7.45 bis 13 Uhr.
Da die Abgabe des Grünguts nun kostenpflichtig ist, sollte sich jeder Gartenbesitzer mit der Frage beschäftigen, ob er sein Grüngut auf dem eigenen Grundstück kompostiert, dieses in der Biotonne entsorgt, die regelmäßig geleert wird, oder hin und wieder gegen eine Gebühr kleine Mengen bis 250 Liter auf dem Wertstoffzentrum zu dessen Öffnungszeiten wochentäglich von Montag bis Samstag abgibt. Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb der Grüngut-Flatrate-Karte für 25 Euro und die Abgabe an den dezentralen Sammelstellen in Jägersburg, Beeden, Einöd, Erbach (bei der Firma Jacoby) und Kirrberg. Dies dürfte vor allem bei größeren Mengen die bequemste Lösung sein. Denkbar ist natürlich auch eine Kombination aus den verschiedenen Möglichkeiten.
Wer einen Gartenbaubetrieb oder einen Hausmeisterservice mit der Gartenarbeit beauftragt und über eine Flatrate-Karte verfügt, kann diese Firma das Grüngut kostenlos entsorgen lassen. Dazu muss sich das Unternehmen allerdings bei der Abgabe des Grünguts mit der Karte des Auftraggebers oder einem schriftlichen Herkunftsnachweis, in dem erläutert wird, um wessen Grüngut es sich handelt, ausweisen.
Zu beachten ist auch, dass gewerbliche Unternehmen, die privates Grüngut abgeben möchten, dies nur bei der Firma Jacoby in der Michelinstraße machen können.
Die Kosten für die Bürger ergeben sich aus den Kosten, die der EVS der Stadt Homburg für den Abtransport und die Verwertung berechnet. Diese Kosten müssen nach dem EVS-Gesetz an die Bürger weitergegeben werden. Die der Kommune entstehenden Kosten durch die dezentrale Annahme, die Miete für die zentrale Sammel- und Übergabestelle und die Übergabe an den EVS werden weiterhin von der Stadt selbst bezahlt.
Nach der Grüngutsatzung des EVS sind verschiedene Stoffe von der Übernahme und Entsorgung ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise störstoffhaltiges Grüngut, Küchenabfälle und Speisereste (diese gehören in die Biotonne), Grüngut, das mit Schadstoffen belastet ist, Äste mit mehr als 15 cm Durchmesser oder über zwei Meter Länge, Wurzelstöcke, Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau, Altholz, auch unbehandelt, Stall- und Kleintiermist, Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarben sowie Grüngut, das gesundheitsschädlich ist oder dessen schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nicht sichergestellt werden kann, wie z. B. bei Schädlingsbefall oder manchen invasiven Arten wie z. B. Riesen-Bärenklau, Herkulesstaude, Ambrosia oder Beifußblättriges Traubenkraut.
Hin und wieder gibt es Unklarheiten, was als Grüngut gilt. Grasschnitt, über den bei dieser Frage häufig diskutiert wird, kann abgebeben werden, nicht aber beispielsweise Grassoden. Auf der Homepage des EVS unter www.evs.de kann unter „Der EVS“ und unter der Rubrik „Gesetze und Satzungen“ die Grüngutsatzung (GrünGS) nachgelesen werden.
Veröffentlicht am: 28.02.2018 | Drucken