Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Der Homburger Bürgermeister Michael Forster hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Frage, ob Kunden weiterhin an mehreren Sonntagen (und damit auch außerhalb der gesetzlich geregelten vier verkaufsoffenen Sonntage) im Jahr im Outlet-Center Zweibrücken einkaufen können, auch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) noch nicht endgültig geklärt ist.
„Seien wir ehrlich: Am Ende tangiert natürlich die Tatsache, dass der erste Zivilsenat in Karlsruhe den Fall am Donnerstag zurück an das Oberlandesgericht Zweibrücken verwiesen hat, auch unsere Stadt mit Blick auf Umsatzvolumen und Kundenströme mehr oder weniger unmittelbar“, sagt Forster. „Unabhängig davon aber gilt für mich: Wir müssen auf uns schauen, unsere Hausaufgaben erledigen.“
Dadurch, dass im laufenden Verfahren einige Fragen aufgeworfen worden seien, erfahre zudem die grundsätzliche Diskussion um den Schutz von Innenstädten in Teilen eine neue Öffentlichkeit und einen neuen Schub. Sie gerate damit in den Fokus.
Forster sieht deshalb in der aktuellen Entscheidung generell „ein wichtiges Zeichen und einen klaren Hinweis, dass wir auf allen Ebenen der Stadt und in unterschiedlichsten Funktionen und Positionen in unserem Bemühen nicht nachlassen dürfen, den Gewerbetreibenden und Händlern, die mit ihrem breiten Angebot einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität Homburgs leisten, den Rücken zu stärken“.
Die Händler selbst ermutigt Forster, mit ihrer Kernkompetenz zu punkten. Service, Angebotsvielfalt, Verlässlichkeit und Kundennähe zählt der Bürgermeister dabei auf. „Ich denke, dass viele zufriedene Kunden aus Homburg und deutlich darüber hinaus dies gerne unterschreiben“, sagt er und ergänzt: „Ich nehme das Engagement, die Ideen und die Anstrengungen hier bei uns als gute Voraussetzungen wahr, damit sich Homburg im Wettbewerb mit den umliegenden Städten auf Dauer beweist.“
Die Stadt könne Rahmenbedingungen schaffen, sagt Forster mit Blick auf das jüngst vom Stadtrat verabschiedete Einzelhandelskonzept oder auch die Erstellung eines Parkraumkonzeptes.
Veröffentlicht am: 31.07.2023 | Drucken