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Gemeinsam mit dem Hauptzollamt, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz haben das Ordnungsamt und die Ortspolizeibehörde Homburg kürzlich zwei Kontrollaktionen durchgeführt.
Im Mittelpunkt standen gemeinsame Überprüfungen von gewerbetreibenden Sammlern und Transporteuren von Schrott in Homburg. Immer wieder gab es zuvor den Verdacht, dass gegen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Güterkraftverkehrsgesetzes verstoßen wird. Des Weiteren bestand der Verdacht des Sozialversicherungsbetrugs und der Schwarzarbeit.
In der Tat wurden die Behörden schnell „fündig“. Es wurden bei den zwei Kontrollaktionen in allen Rechtsbereichen Verstöße festgestellt und teilweise weitere Ermittlungen eingeleitet. Illegal eingesammelter Elektronikschrott, erhebliche Überladung einzelner Fahrzeuge, mangelnde Ladungssicherung sowie fehlende Gewerbenachweise und Fahrzeugzulassungen waren nur einige Verstöße. Auch wegen des Verdachts der Schwarzarbeit und des Sozialversicherungsbetrugs wird es zu weiteren Ermittlungen kommen. Bei der Überprüfung der Daten eines Fahrers wurde deutlich, dass dieser nicht über eine gültige Fahrerlaubnis für die gesteuerte Fahrzeugklasse verfügt. Eine Streife der Polizeiinspektion Homburg wurde im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen, die Personalien wurden aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Mit solchen gemeinsamen Aktionen möchten die Behörden neben den Schrottsammlern auch die Bevölkerung auf dieses Thema aufmerksam machen. Den meisten Menschen sei es egal, wer ihren Sperrmüll mitnimmt. Dennoch dürften das ausnahmslos Personen, die dieses Gewerbe auch angemeldet haben, weist das Ordnungsamt darauf hin, die Augen offen zu halten. Am einfachsten sei dies, indem man sich von dem Händler, der den Schrott mitnehmen möchte, die Reisegewerbekarte zeigen lässt.
Die meisten Kontrollierten zeigten sich einsichtig in Bezug auf die Anregungen der Behörden zu den verschiedensten Verstößen und gelobten Besserung.
Weitere Kontrollaktionen dieser Art sollen folgen.
Veröffentlicht am: 02.01.2018 | Drucken