Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Das Gewerbeamt ist am Dienstag, 29. Oktober wegen einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen.
Am Samstag, 2. November ist das Wertstoffzentrum Am Zunderbaum geschlossen.
Das saarländische Biogut, das über die Biotonne gesammelt wird, ist ein Wertstoff, aus dem Kompost und Energie gewonnen wird. Damit die Verarbeitung gut gelingt, muss das Biogut frei von störenden Materialien sein.
Zu viele Störstoffe, vor allem Bioplastik
Aktuell sind jedoch in den saarländischen Biotonnen immer noch viele Dinge enthalten, die dort nicht hineingehören. Dazu gehören insbesondere Metall, Glas und Plastik und hier sind aufgrund ihrer Häufigkeit vor allem Biofolien-Müllbeutel zu nennen, die - anders, als der Name es unterstellt - nicht für eine Mitverarbeitung geeignet sind. All‘ diese Materialien verursachen insgesamt hohe Kosten beim Aussortieren wie auch in der Entsorgung und erschweren oder verhindern sogar die Verwertung des Biogutes.
Bessere Kontrolle
Um mehr Kontrolle über das in der Biotonne gesammelte Material zu haben, lässt der Entsorgungsverband Saar ab dem 1. Juli Müllfahrzeuge mit Detektionssystemen einsetzen. Vor und während der Leerung fotografiert das System den Inhalt der Tonne und scannt automatisch nach Materialien, die nicht in die Biotonne gehören. Das Kontrollsystem erkennt die falsche Befüllung der Biotonne mit Hilfe künstlicher Intelligenz und dokumentiert sie mit Fotos. Die Zuordnung erfolgt über einen Chip, der am Behälter angebracht ist.
Bereits seit einigen Jahren werden Biotonnen, in denen vor der Leerung Störstoffe entdeckt werden, nicht geleert. Es wird ein Aufkleber mit einem Hinweis auf die falsche Befüllung angebracht. Nach Entfernung der nicht zugelassenen Abfälle kann die Biotonne bei der nächsten regulären Leerung wieder bereitgestellt oder ohne Nachsortierung als Restabfalltonne zum entsprechenden Entsorgungspreis entleert werden.
Die neue Technik sorgt jetzt zusätzlich dafür, dass auch während der Leerung störende Stoffe entdeckt werden können. Wenn es zu besonders schwerwiegenden Verstößen kommt, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, da es sich laut EVS-Abfallwirtschaftssatzung um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Viele Fragen und Antworten rund um das neue Kontrollsystem, das bei der Biotonne eingesetzt wird, gibt es unter www.evs.de .
Veröffentlicht am: 24.05.2023 | Drucken