Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte
Das Gewerbeamt ist am Dienstag, 29. Oktober wegen einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen.
Am Samstag, 2. November ist das Wertstoffzentrum Am Zunderbaum geschlossen.
Zu den standesamtsrechtlichen Beurkundungen im Jahr 2018 gibt das Standesamt der Stadt Homburg einige Zahlen bekannt.
So wurden im abgelaufenen Jahr insgesamt 1.838 Kinder beurkundet. Ein Kind erblickte zu Hause das Licht der Welt, alle anderen Kinder wurden in den Universitätskliniken geboren. Die Geburt des 1.000. Kindes wurde am 12. Juli 2018 beurkundet. 71 Mal konnten sich die Eltern über „Nachwuchs im Doppelpack“ freuen; drei Paare erhielten in Homburg dreifachen, ein Paar sogar vierfachen Nachwuchs. Insgesamt kamen 952 männliche und 886 weibliche Kinder zur Welt. 1.287 Kinder wurden in einer bestehenden Ehe geboren, während 551 Kinder geboren wurden, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren. Bei 1340 Kindern waren Mutter und Vater oder die nicht verheiratete Mutter deutsch, 498 Kinder hatten ausländische Eltern. Bei insgesamt 316 Kindern war eine Homburger Mutter „beteiligt“. Bei 1.522 Kindern war der Wohnsitz der Mutter außerhalb Homburgs. 1.822 Kinder kamen lebend zur Welt, während 16 Kinder tot geboren wurden. 256 Vaterschaftsanerkennungen wurden beim Standesamt im Jahr 2018 entgegengenommen; davon waren 150 Anerkennungen ohne und 106 Anerkennungen mit Auslandsberührung.
2018 konnte der Homburger Standesbeamte von 196 Brautpaaren das Ja-Wort fürs Leben beurkunden. Dies waren 23 Trauungen mehr als im Vorjahr. 142 Eheschließungen wurden im Trauzimmer des Standesamts, 47 Trauungen im Römermuseum und 7 Trauungen im Gutshof Königsbruch vorgenommen. 134 Paare traten den Gang zum Standesamt zum ersten Mal an, bei 62 Paaren war mindestens einer der Verlobten nicht mehr ledig. 154 Paare besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, während bei 42 Paaren einer oder beide Verlobte nicht deutsch waren. Es zeigte sich auch, dass 145 aller in Homburg Verehelichten auch hier ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten, während bei 21 Paaren nur einer der Verlobten Homburger war und bei den restlichen 30 Paaren keiner seinen Wohnsitz in Homburg hatte. Was die Namenswahl bei der Eheschließung anbelangt, so sprachen sich im Berichtsjahr 41 Paare für getrennte Namensführung aus, während 155 Paare sich auf einen gemeinsamen Ehenamen festlegten. In 148 Fällen wurde der Name des Mannes Ehename, während bei sieben Paaren der Ehemann künftig seinem Ehenamen den Zusatz „geborener“ hinzufügen muss. Für einen Doppelnamen - dies ist nur für den Ehegatten möglich, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist und der praktisch nach der Eheschließung verloren gehen würde - entschied man sich in 23 Fällen. Für eine Eheschließung im Ausland wurden vom Standesamt Homburg 22 Ehefähigkeitszeugnisse an die deutsche Verlobte beziehungsweise den deutschen Verlobten ausgestellt.
An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für alle Heiratswilligen: Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Standesamt darüber, welche Unterlagen von Ihnen für die Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen sind (Tel. Nr.101-163) und sichern Sie sich durch frühzeitiges Anmelden Ihren Hochzeitstermin, damit Sie alles Notwendige planen können. Gerne händigt man Ihnen beim Standesamt eine Checkliste über die in Ihrem Fall vorzulegenden Unterlagen aus und berät Sie bei der Beschaffung.
Insgesamt 1.528 Sterbefälle wurden im Berichtsjahr beurkundet. Im Uniklinikum verstarben 1.195 Personen, während zu Hause und in den Homburger Altenheimen 333 Personen starben. Von den registrierten 1.528 Sterbefällen waren 840 Verstorbene männlichen Geschlechts und 688 weiblichen Geschlechts. 1.458 Personen waren deutsche Staatsangehörige, während 70 Personen eine fremde Staatsangehörigkeit besaßen. Von den 2018 verstorbenen Personen hatten 479 ihren Wohnsitz in Homburg, während 1.049 Verstorbene außerhalb wohnten.
Veröffentlicht am: 08.01.2019 | Drucken