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Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen
Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis hat auf der Grundlage des § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 der Gutachterausschussverordnung (GutVO) die Bodenrichtwerte für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Stichtag 31. Dezember 2018 beschlossen.
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag können die Bodenrichtwertkarten ab Donnerstag, 1. August 2019, zu den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie nach Vereinbarung) bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kostenfrei eingesehen werden.
Schriftliche oder elektronische Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gemäß Gebührenverordnung (GebVO) gebührenpflichtig. Jedermann hat das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte und die sonstigen Daten der Wertermittlung (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren) bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu erhalten.
Weitere Informationen rund um den Immobilienmarkt sowie zur Erstellung von Verkehrswertgutachten sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424 Homburg, Tel.: 06841/104-8434 oder per E-Mail: gutachterausschuss@saarpfalz-kreis.de erhältlich.
Die Bodenrichtwerte werden auch als kostenfreie Dienstleistung im „GeoPortal Saarland“ bereitgestellt und sind über folgende Internetadresse erreichbar: http://geoportal.saarland.de/portal/de.
Veröffentlicht am: 29.07.2019 | Drucken