Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an
Vollsperrung im Teilbereich der Hofstraße: Kanalarbeiten führen zu einer rund zehntägigen Einschränkung
Gewerbeamt zeitweise geschlossen - Programmumstellung führt zu Einschränkungen
Flohmarkt rund ums Forum am 7. Februar von 8 bis 16 Uhr
Schiedsmann Axel Oberneßer stellt am 6. März seine Arbeit in einem Vortrag vor
Stadtverwaltung und Außenstellen am 12. Februar ab 13 Uhr geschlossen: Wertstoffzentrum bleibt durchgehend geöffnet

Für Bürgerinnen und Bürger aus Homburg und aus der Gemeinde Kirkel gibt es bei der Wiedererteilung respektive Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug von dieser zum 1. Februar eine Änderung der zuständigen Behörde.
Bislang mussten Anträge zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlichen Führerscheinstelle, also in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, gestellt werden. Ab Montag, dem 1. Februar, übernimmt diese Aufgabe die Fahrerlaubnisbehörde des Saarpfalz-Kreises.
Um diesen Antrag zu stellen, müssen Homburger und Kirkeler Bürgerinnen und Bürger – andere Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises betrifft diese Regelung nicht – die Kreisverwaltung aufsuchen. Sie können einen Termin unter Tel. (06841) 104 – 7254 oder per E-Mail fuehrerschein@saarpfalz-kreis.de vereinbaren.
Veröffentlicht am: 25.01.2021 | Drucken