Topaktuell

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Vollsperrung im Teilbereich der Hofstraße: Kanalarbeiten führen zu einer rund zehntägigen Einschränkung

Gewerbeamt zeitweise geschlossen - Programmumstellung führt zu Einschränkungen

Flohmarkt rund ums Forum am 7. Februar von 8 bis 16 Uhr

Schiedsmann Axel Oberneßer stellt am 6. März seine Arbeit in einem Vortrag vor

Stadtverwaltung und Außenstellen am 12. Februar ab 13 Uhr geschlossen: Wertstoffzentrum bleibt durchgehend geöffnet

Behördenwechsel bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis - Betrifft ausschließlich Bürgerinnen und Bürger aus Homburg und Kirkel

Fuehrerschein
Für Bürgerinnen und Bürger aus Homburg und aus der Gemeinde Kirkel gibt es bei der Wiedererteilung respektive Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug von dieser zum 1. Februar eine Änderung der zuständigen Behörde.

Bislang mussten Anträge zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlichen Führerscheinstelle, also in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, gestellt werden. Ab Montag, dem 1. Februar, übernimmt diese Aufgabe die Fahrerlaubnisbehörde des Saarpfalz-Kreises.

Um diesen Antrag zu stellen, müssen Homburger und Kirkeler Bürgerinnen und Bürger – andere Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises betrifft diese Regelung nicht – die Kreisverwaltung aufsuchen. Sie können einen Termin unter Tel. (06841) 104 – 7254 oder per E-Mail fuehrerschein@saarpfalz-kreis.de vereinbaren.

Veröffentlicht am: 25.01.2021 | Drucken