Vorhabenbezogener Bebauungsplan „HPS - Parkhaus - Hohenburg“,
Gemarkung Homburg
Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen.
Ferner hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung am 21.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Parkhauses geschaffen werden, welches künftig westlich der Karlsbergbrauerei und östlich der Hohenburgschule auf einer bereits als Parkplatz genutzten Fläche entstehen soll. Das Parkhaus ist ein wichtiger Bestandteil des Erschließungskonzepts zur besseren Anbindung der Altstadt an die Schlossberghöhlen südlich des Plangebietes und soll mit über 500 Parkplätzen den Mehrbedarf an Parkplätzen zukunftsfähig abdecken.
Das rund 0,6 ha große Plangebiet befindet sich inmitten der bebauten Ortslage am Rande des Stadtzentrums in der Gemarkung Homburg. Im Norden grenzt der Geltungsbereich direkt an die „Talstraße“ an. Östlich des Plangebietes befindet sich die Karlsbergbrauerei. Westlich des Plangebietes liegt die Hohenburgschule. Südlich angrenzend befindet sich ein Mischgebiet entlang der Karlsbergstraße. Die Planung umfasst mehrere Flurstücke in den Fluren 2 und 3. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Kreisstadt Homburg wird der Geltungsbereich als gemischte Baufläche dargestellt. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Der FNP ist daher gem. § 13a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: agsta Umwelt GmbH)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 wird von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Das Vorhaben unterliegt keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „HPS - Parkhaus - Hohenburg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung, in der Zeit vom 23.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (www.homburg.de) unter folgendem Pfad: „Rathaus, Aktuelle Informationen, Bekanntmachungen Bauen“ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Weiterhin sind die Bekanntmachung und die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer Nr. 420/421, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Kreisstadt Homburg, den 12.07.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
Bürgermeister