KREISSTADT HOMBURG
Homburg, den 17.12.2024
Bekanntmachung
Offenlage der Verfahrensunterlagen im Rahmen des Ausgliederungsverfahrens des Landschaftsschutzgebietes L06.02.01 in der Stadt Homburg (Uniklinik)
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Obers-te Naturschutzbehörde – beabsichtigt, auf Grund der §§ 20 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete der Kreisstadt Homburg“ vom 23. Februar 2006 (Amtsbl. des Saarl. S. 309) dahingehend zu ändern, dass eine Fläche von ca. 34.000 m² in der Kreisstadt Homburg aus dem Landschaftsschutzgebiet L06.02.01 ausgegliedert wird.
Der Entwurf des Verordnungstextes sowie die Übersichtskarte liegen vom 06.01.2025 bis 05.02.2025 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Homburg, Zimmer 420/421, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) öffentlich aus.
Zusätzlich können die Ausgliederungsunterlagen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingesehen werden:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen_node.html
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Stadt Homburg Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.
Kreisstadt Homburg, den 17.12.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Manfred Rippel
(2. Beigeordneter)