Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Seniorenpark Historischer Bahnhof Jägersburg“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen.
Ferner hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Unterbringungs- und Pflegeangeboten für Menschen unterschiedlichen Pflegegrades, auch im Bereich von demenzerkrankten Menschen. Dazu soll auf den brachgefallenen Flächen des ehemaligen Bahnhofs des Stadtteils Jägersburg eine Konversion, unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher und naturschutzfachlicher Vorgaben stattfinden. Die Fläche liegt siedlungsstrukturell im Außenbereich im Osten des Stadtteils Jägersburg und ist größtenteils umgeben von Wald.
Das rund 2 ha große Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtteils Jägersburg, direkt östlich der Bahnhofstraße (L225) unweit der Landesgrenze zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Der Siedlungsbereich der rheinland-pfälzischen Stadt Waldmohr beginnt ca. 350m nördlich des Plangebietes. Der zentrale Siedlungsbereich des Stadtteils Jägersburg befindet sich ca. 700m südwestlich des Plangebietes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,0 ha.
Da der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Homburg entwickelt werden kann, ist zur Erfüllung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB vorgesehen diesen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 zu ändern.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB erstellt. Zur Darstellung der voraussichtlichen Inhalte enthält die vorliegende Begründung eine Gliederung des Umweltberichtes.
Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: agsta Umwelt GmbH)
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seniorenpark Historischer Bahnhof Jägersburg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 17.05.2024 auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (unter www.homburg.de) unter folgendem Pfad: „Rathaus, Aktuelle Informationen, Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer Nr. 420/421, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Kreisstadt Homburg, den 26.04.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
Bürgermeister