Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Seniorenpark Historischer Bahnhof Jägersburg“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Kreisstadt Homburg stellt für das Plangebiet gewerbliche Bauflächen sowie Flächen für Bahnanlagen einschließlich eines Haltepunktes dar. Um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nachzukommen ist vorgesehen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Änderung der aktuellen Darstellung zu einer Sonderbaufläche „Seniorenpark“ einschl. der Eintragung der örtlichen Denkmäler, um die Weiterentwicklung des Gebietes planerisch vorzubereiten.
Innerhalb des insgesamt rund 2 ha großen Plangebietes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Unterbringungs- und Pflegeangeboten für Menschen unterschiedlichen Pflegegrades, auch im Bereich von demenzerkrankten Menschen geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtteils Jägersburg, direkt östlich der Bahnhofstraße (L225) unweit der Landesgrenze zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Der Siedlungsbereich der rheinland-pfälzischen Stadt Waldmohr beginnt ca. 350m nördlich des Plangebietes. Der zentrale Siedlungsbereich des Stadtteils Jägersburg befindet sich ca. 700m südwestlich des Plangebietes. Die Fläche befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist überwiegend von Wald umgeben.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seniorenpark Historischer Bahnhof Jägersburg“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB erstellt. Zur Darstellung der voraussichtlichen Inhalte enthält die vorliegende Begründung eine Gliederung des Umweltberichtes.
Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: agsta Umwelt GmbH)
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Seniorenpark Historischer Bahnhof Jägersburg“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 17.05.2024 auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (unter www.homburg.de) unter folgendem Pfad: „Rathaus; Aktuelle Informationen, Bekanntmachungen“, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Die Unterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplans können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer Nr. 420/421, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Kreisstadt Homburg, den 26.04.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
Bürgermeister