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Bekanntmachung über die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 3"

KREISSTADT HOMBURG
Homburg, den 15.02.2024

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 3" in der Gemarkung Homburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB),
sowie 
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB)

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 3“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat ebenfalls in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Universitätsklinikum“ sowie von Waldflächen, um die Erweiterung und zukünftige Entwicklung des Universitätsklinikums planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend ein Sondergebiet bzw. geplantes Sondergebiet „Klinik“ sowie Flächen für die Forstwirtschaft (u. a. Aufforstungsflächen) dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 34,1 ha.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Geltungsbereich Flächennutzungplan
Geltungsbereich (Grundlage: ZORA, Z – 026/05, LVGL; Bearbeitung: Kernplan)

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Zeit vom 23.02.2024 bis einschließlich 01.03.2024 auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (unter www.homburg.de) unter folgendem Pfad: Aktuelles, Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer Nr. 420/421, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) eingesehen werden.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@homburg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Kreisstadt Homburg, den 15.02.2024

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

Michael Forster
Bürgermeister

Anlagen:

Lageplan

Planzeichnung

Begründung

  Veröffentlicht am: 22.02.2024 | Drucken